Die Thüringer Landesregierung hat ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das den Ausbau der erneuerbaren Energien vorsieht. Bis 2050 soll der gesamten Energiebedarf regenerativ gedeckt werden. Die Regierung setzt dazu auf einen Mix aus gesetzlichen Vorgaben für die Gebäude und Anreizen für die Kommunen und die Bürger.
Die Thüringer Landesregierung hat den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Damit strebt das Kabinett in Erfurt den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien im Bundesland an. Es ist das erste Klimaschutzgesetz, das eines der neuen Bundesländer verabschiedet, nachdem schon einige Länder im Westen der Republik solche Gesetze etabliert haben. „Mit einem der weitgehendsten Klimagesetze aller Bundesländer macht Thüringen erstmals konkrete Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich“, beschreibt Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (B90/Grüne) die Intention des Gesetzes.
Bis 2050 klimaneutraler Gebäudebestand angestrebt
Konkret will das Bundesland den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 bis 70 Prozent gegenüber 1990 verringern. Die Zielmarke für 2040 liegt bei 70 bis 80 Prozent weniger Treibhausgasemission. Bis 2050 soll der Ausstoß um bis zu 95 Prozent sinken. Dazu soll bis 2040 das gesamte Energiesystem so umgestaltet werden, dass der Freistaat seinen eigenen Energiebedarf bilanzielle durch einen Mix aus verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien selbst decken kann. Zusätzlich soll bis 2050 der gesamte Gebäudebestand nahezu klimaneutral werden. Neben der Reduzierung des gebäudebezogenen Endenergiebedarfs muss hier vor allem der Einsatz erneuerbarer Energien erhöht werden. Deshalb muss ab 2030 der Wärme- und Kältebedarf in Gebäuden zu mindestens 25 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dabei können auch Nah- und Fernwärme angerechnet werden, wenn diese mit hocheffizienten KWK-Anlagen oder einem Mindestanteil von 25 Prozent aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Dabei soll die öffentliche Hand als Vorbild wirken. Bis 2030 wird die unmittelbare Landesverwaltung komplett klimaneutral arbeiten. So zumindest sieht es das Gesetz vor.
Erfurt unterstützt Landkreise und Kommunen
Außerdem sollen Kommunale Klimaschutzkonzepte entwickelt werden. Alle Landkreise und Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern müssen spätestens ab 2015 eine Klimaschutzstrategie erstellen oder vorhandene Konzepte konsequent weiterführen. Kleinere Städte und Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern sollen ab 2025 zumindest ihren Wärmebedarf analysieren und Konzepte entwickeln, wie sie diesen mit erneuerbaren Energien decken können. Dabei werden die Landkreise und Kommunen von Erfurt unterstützt. Das Land will dazu umfangreiche Förderangebote des Bundes nutzen. „Bislang fehlten in Thüringen Instrumente, um die umfangreiche Bundesförderung einzusetzen“, betont die Landesregierung.
Die Klimaschutzstrategie setzt demzufolge vor allem an der Deckung des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien an – bisher eher das Stiefkind der Energiewende. „Hier liegen enorme Einsparpotentiale, die wir mit dem Thüringer Klimagesetz heben wollen“, betont Anja Siegesmund. „Eine klimaneutrale Energieversorgung von Gebäuden senkt langfristig Kosten und trägt zur Versorgungssicherheit bei.“
Ausgleich der Interessen sei gelungen
Dabei will die Regierung in Erfurt vor allem auf Anreize setzen, um Kommunen und Bürger auf dem Weg zum klimaneutralen Bundesland mitzunehmen. Einen dieser Anreize hat Erfurt mit der im vergangenen Jahr begonnen Förderung von Mieterstromprojekten schon gesetzt. „Mit dem unter den Ressorts der Landesregierung geeinten Entwurf steigen wir ein in eine zukunftsfähige Klimapolitik“, betont Anja Siegesmund. „Klimaschutz braucht Verbindlichkeit. Das Gesetz zeigt, dass der Ausgleich der Interessen, zum Beispiel zwischen Ökologie und Ökonomie gelungen ist.“ Effektiver Klimaschutz sei keine Belastung, sondern spare im Gegenteil langfristig Kosten: Der Ausbau erneuerbarer Energien oder Energieeffizienzmaßnahmen tragen im Großen wie im Kleinen zur Wertschöpfung bei und helfen, den finanziellen Belastungen des fortschreitenden Klimawandels entgegenzuwirken.
Das Gesetz wird jetzt in zweiter Lesung im Kabinett noch abgestimmt und geht dann in den Landtag, wo er noch beschlossen werden muss. (Sven Ullrich)