Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung von Solarparkleistung für das Jahr 2018 gestartet. Bis 1. Februar des kommenden Jahres müssen die Gebote eingereicht werden. Dabei gelten die aktuellen Formatvorgaben der Bonner Behörde.
Die Bundesnetzagentur hat mit der ersten Ausschreibung von Solarparkleistung für das Jahr 2018 begonnen. Bis zum 1. Februar des kommenden Jahres können Projektierer und Investoren ihre Gebote bei der Behörde in Bonn einreichen. Diese müssen – wie immer – bis Mitternacht des Stichtages eingegangenen sein.
Niedrigste Gebote gewinnen
Insgesamt stehen wieder 200 Megawatt Anlagenleistung zur Versteigerung der Marktprämien. Die Auktion wird aber wieder mit dem sogenannten Pay-as-Bid-Verfahren durchgeführt. Das heißt, jeder Projektierer, der ein Gebot abgibt und damit eine Marktprämie gewinnt, bekommt genau die Vergütung mit der er in die Ausschreibung gegangen ist. Dabei werden die Gebote in preislich aufsteigender Folge gereiht. Die Marktprämien werden dann so lange vergeben, bis das Ausschreibungsvolumen erschöpft ist. Das letzte bezuschlagte Gebot wird komplett mit einer Marktprämie versehen, so dass es durchaus sein kann, dass die 200 Megawatt überschritten werden, wie dies in der letzten Ausschreibung passierte, die in diesem Jahr stattgefunden hat.
Ackerflächen wieder zugelassen
Die Gebote müssen alle unter einem Höchstwert von 8,84 Cent pro Kilowattstunde liegen. Alle Projekte, die eine höhere Vergütung benötigen, werden von der Auktion ausgeschlossen. Wie sich die Preise nach dem spektakulären Niedriggebot von 4,29 Cent pro Kilowattstunde in der letzten Ausschreibung dieses Jahres entwickeln, wird sich zeigen. Immerhin sind wieder Projekte auf Ackerflächen und Wiesen zugelassen, allerdings nur in Bayern und Baden-Württemberg, wo die Landesregierungen von der entsprechenden Ausnahmeregelung im EEG Gebrauch gemacht haben.
Aktuelle Formulare nutzen
Gebote müssen formal den Regeln entsprechen, die die Bundesnetzagentur aufgestellt hat. Deshalb sind die Formulare zu verwenden, die die Behörde für die konkrete Ausschreibung auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt. Alte Formularvordrucke sollten nicht verwendet werden. Denn das führt zum Ausschluss vom Verfahren. Zudem sollten alle Formulare mit einem Computer ausgefüllt werden. Handschriftlich eingereichte Gebote schließt die Bundesnetzagentur von der Ausschreibung aus.
Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für das Jahr 2018 von Marktprämien für Windkraftanlagen an Land gestartet. Dabei handelt es sich aber um zwei getrennte Auktionen, die nur zum gleichen Termin stattfinden und nicht um eine technologieübergreifende Ausschreibung. Die erste dieser Art wird mit dem Gebotstermin 1. April 2018 erst im kommenden Jahr starten. (su)