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Gnadenfrist für alte Meiler

Knapp 90 Minuten hat es gedauert, dann hatte auch diese Große Koalition ihr Notstandsgesetz durchgewinkt. Doch dieses Mal galt es nicht, das Abendland vor einer Truppe linksradikaler Terroristen zu schützen. Es sind die Kohleindustrie und die alte Energiewirtschaft, denen Ungemach droht. Immerhin gut ein Viertel des Stroms in Deutschland ist inzwischen regenerativ.

Für die einen ist es ein riesiger Erfolg, mit dem Deutschland die Vorreiterrolle bei der Energiewende weltweit einnimmt. Für die Bosse von RWE, Vattenfall, Eon und Co. stürzt eine ganze Welt zusammen. Innerhalb weniger Jahre geraten ihre Bilanzen in Schieflage, schmelzen die Milliardengewinne wie Speiseeis am Äquator, und das ganze schöne Monopol ist dahin. Denn zu viele Menschen kommen auf die Idee, ihren Strom selbst zu erzeugen oder einen Strommix aus Wind- und Wasserkraft, Biomasse und Photovoltaik zu kaufen.

Zwischenrufe aus der CDU

Die Große Koalition hat eigentlich nur ein Pfund, mit dem sie wuchern kann: Sie stützt sich auf satte Mehrheiten. Eine besondere Intelligenz lässt sich daraus nicht ableiten. Die Zwischenfrage des Berliner CDU-Abgeordneten Philipp Lengsfeld machte die Naivität deutlich, mit der die Volksvertreter zu Werke gehen. Er wollte wissen, wie viel die Berliner Mieter für die Energiewende zahlen müssen, wenn jetzt die Kosten nicht gebremst und auf breitere Schultern verteilt werden. „Fahren Sie mal nach Marzahn, in den Berliner Osten“, kontert Oliver Krischer von den Bündnisgrünen. „Dort gibt es ein wunderschönes Mieterstrommodell. Ein Modell, wo erneuerbare Energien kostengünstig an die Mieter geliefert werden. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein.“ CDU-Mann Lengsfeld muss sich nun von den Berliner Mietern fragen lassen, warum sie fortan keinen Solarstrom vom Dach ihres Hauses beziehen können.

Die Details in Kürze

Denn das Grünstromprivileg, das solche Modelle ermöglichte, wurde komplett aus dem neuen EEG gestrichen. Jetzt fällt für Mieterstrom die volle EEG-Umlage an. Die Bundesregierung hält sich aber noch ein Türchen offen. So hoffen es zumindest die Anbieter von Ökostrom, die sich auf solche Geschäftsmodelle eingestellt haben. Denn es gibt eine Verordnungsermächtigung, mit der das Grünstromprivileg wieder eingeführt werden könnte. Völlig schleierhaft, warum es dann nicht einfach fortgeschrieben wurde.

Künftig werden alle Solaranlagen mit der EEG-Umlage bestraft. Es sei denn, ihre Leistung ist kleiner als zehn Kilowatt. Die umstrittene Bagatellgrenze steht nun im Gesetz, trotz allem Hin und Her im Vorfeld. Ist der Generator größer, wird der Eigenstrom aus Neuanlagen ab August zunächst mit einer EEG-Umlage in Höhe von 30 Prozent belastet. 2015 bleibt dieser Wert konstant. Ab Januar 2016 zahlen die Anlagenbetreiber 35 Prozent der Umlage auf ihren selbst verbrauchten Solarstrom. Ab Januar 2017 werden es 40 Prozent der dann aktuellen EEG-Umlage sein.

Volle Umlage für Unbekanntes

Die Eigenverbraucher müssen jährlich bis zum 31. Mai beim jeweiligen Netzbetreiber melden, wie viel Strom sie im vorangegangenen Jahr selbst verbraucht haben. Wenn sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, müssen sie die volle EEG-Umlage bezahlen. Juristen reißen bereits jetzt Witze, wie man die volle Umlage auf Eigenverbrauch zahlen soll, dessen Höhe unbekannt ist.

Im Gegenzug hebt die Bundesregierung die Einspeisevergütung an. So bekommen Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt ab August 13,15 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Anlagenleistung von bis zu 40 Kilowatt bekommt der Betreiber 12,8 Cent pro erzeugter Kilowattstunde.

Etwas mehr für große Parks

Derzeit liegt die Einspeisevergütung für solche Anlagen bei 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen mit einer Leistung bis ein Megawatt steigt der Tarif von derzeit 10,9 auf 11,49 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung für Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis zehn Megawatt beträgt ab August 9,23 Cent pro Kilowattstunde. Derzeit liegt der Tarif bei 8,92 Cent pro Kilowattstunde.

Zusätzlich senkt die Bundesregierung die Basisdegression von einem auf ein halbes Prozent pro Monat. Außerdem sinkt die Zusatzdegression bei Überschreiten des Zubaukorridors, der jetzt zwischen 2,4 und 2,6 Gigawatt pro Jahr liegt. Bisher strebte die Bundesregierung einen Photovoltaikzubau von 2,5 bis 3,5 Gigawatt jährlich an. Dafür wird der Zubau der vergangenen 14 Monate zur Berechnung der Einspeisevergütung herangezogen. Bisher waren es zwölf Monate, was die Branche schon als viel zu lang kritisiert hat.

Bagatellgrenze mit Fußangel

Von der Sonnensteuer ausgenommen bleiben Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt. Dabei darf der Generator nicht mehr als zehn Megawattstunden pro Jahr erzeugen.

Auch die Betreiber von Inselanlagen müssen auf ihren selbst erzeugten Strom weiterhin keine EEG-Umlage bezahlen. Versorgt sich ein Anlagenbetreiber vollständig mit Sonnenstrom und bezieht keinen weiteren Strom aus dem Netz, wird er ebenfalls von der EEG-Umlage befreit.

Bestandsschutz, aber nur vorläufig

Auch dies ist unter Juristen umstritten, weil der Strombezug aus dem Netz eigentlich nicht in den Geltungsbereich des EEG gehört. Soll heißen: Darüber wird es sicher Streit vor dem Bundesgerichtshof geben.

Für Anlagen, die vor August dieses Jahres in Betrieb gegangen sind, gewährt das EEG 2014 zunächst Bestandsschutz. Das gilt auch, wenn kaputte oder gestohlene Module durch neue ersetzt werden. Dabei darf die Leistung sogar um bis zu 30 Prozent steigen, ohne dass die Anlage als Neubau behandelt wird.

Außerdem hat die Große Koalition den Eigenverbrauch von fossilen Kraftwerken nicht angetastet. Er bleibt von der EEG-Umlage befreit, was vermutlich auch in Karlsruhe für Denkstoff sorgen dürfte. Diese Kuh ist längst nicht vom Eis: Die Regierung will 2017 überprüfen, ob Bestandsanlagen tatsächlich weiterhin von der EEG-Umlage befreit bleiben.

Die Vermarktung des EEG-Stroms übernehmen zunächst weiterhin die Übertragungsnetzbetreiber. Ab Januar 2016 wird für regenerative Generatoren ab 500 Kilowatt keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Diese Grenze sinkt ab Januar 2017 auf 100 Kilowatt. Damit zieht die Regierungskoalition die verpflichtende Direktvermarktung um ein Jahr vor.

Ausschreibungen für die Freifläche

Große Solarparks mit mehr als zehn Megawatt sollen ausgeschrieben werden. Bisher ist nur bekannt, dass die jährliche Gesamtmenge 400 Megawatt erreichen soll. Alles Weitere wird einer Verordnung überlassen, die vermutlich pünktlich zum Sankt-Nimmerleins-Tag veröffentlicht wird. Bisher steht nur fest, dass die Bundesnetzagentur das Auktionsverfahren übernehmen soll. Wer die Auktion gewonnen hat, muss die Anlage innerhalb von sieben Monaten in Betrieb nehmen. Im Jahr 2017 werden zunächst Freiflächenanlagen ausgeschrieben. Fünf Prozent der Anlagenleistung sollen europaweit ausgeschrieben werden.

Eigenverbrauch aus fossilen Kraftwerken

Bund hält sich Hintertürchen offen

Eine politische Meisterleistung wären die Rabatte für den industriellen Eigenverbrauch aus konventionellen Generatoren gewesen. Geplant war, den Eigenverbrauch aus fossilen Kraftwerken der Industrie mit 15 statt 40 Prozent EEG-Umlage zu belegen, ein hübsches Geschenk an Konzerne, die sich der Energiewende verschließen. Dieser Passus flog raus, quasi als Bauernopfer in der parlamentarischen Debatte. Doch durch die Hintertür könnte dieser Bonus doch noch ins Gesetz: Denn im Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ist eine Verordnungsermächtigung geplant. Damit könnte die Große Koalition die Einspeisevergütung für fossile KWK-Anlagen entsprechend anheben. Im EEG heißt es dazu: „Ziel ist es, dass die Belastung insbesondere der Industrie durch die neue Eigenversorgungsregelung des Paragrafen 61 EEG 2014 auf 15 Prozent der EEG-Umlage begrenzt bleibt.“

Agora Energiewende

Umlage kann 2015 leicht sinken

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird im kommenden Jahr voraussichtlich leicht sinken. Die Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde, 2015 könnte sie bei 5,8 Cent pro Kilowattstunde liegen. Das ergeben Berechnungen des Berliner Denklabors Agora Energiewende und des Öko-Instituts. Die Entwicklung ist allerdings von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem von der Entwicklung des Börsenstrompreises sowie der Wind- und Solarstromproduktion im Sommer 2014 und den Privilegien für Industrieunternehmen.

Die Hauptursache für das voraussichtliche Sinken der EEG-Umlage sei ein Prognosefehler in den vergangenen Jahren. Dieser Fehler verursacht erhebliche Defizite auf dem sogenannten EEG-Konto. Die Differenz sei über einen Sonderzuschlag korrigiert worden. 2015 könne diese Korrektur entfallen, wodurch sich die Umlage entsprechend reduziert. Die derzeit vorgesehene Neuregelung der Industrieprivilegien beeinflusst die Entwicklung der EEG-Umlage im Vergleich zur bisherigen Regelung voraussichtlich kaum. Dies zeigt eine Analyse des Öko-Instituts. Die genaue Umlage für 2015 wird um den 15. Oktober 2014 von den vier Übertragungsnetzbetreibern verkündet.

https://www.agora-energiewende.de/

Bundesrat

Eindeutige Mehrheiten

Nachdem der Bundestag das EEG 2014 verabschiedet hat, muss der Bundesrat zustimmen. Er kann die Novelle zwar nicht verhindern, aber zumindest verzögern und abmildern, wenn er denn will. Doch aus den Bundesländern kommen Signale, dass der Konflikt mit dem Bundestag vermieden wird. Außerdem war das Abstimmungsergebnis im Bundestag so überwältigend, dass die Länderkammer kaum eine Chance hat. Schließlich stimmten von den 583 bei der Abstimmung anwesenden Abgeordneten 454 für die Novelle. Nur 123 stimmten dagegen. Damit stützt sich die Große Koalition auf eine Zwei-Drittel-Mehrheit, mit der sie den Bundesrat ausstechen kann, selbst wenn dieser mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit das Gesetz ändern will.