Im Konsultationsverfahren über die Verabschiedung einer Verordnung zur Ausschreibung von Photovoltaikfreiflächenanlagen hat Greenpeace Energy seine Vorschläge auf den Tisch gelegt. Der Ökostromanbieter fordert einen expliziten Schutz für Bürgerenergieprojekte.
Der Hamburger Ökostromanbieter Greenpeace Energy hat dem Bundeswirtschaftsministerium Vorschläge unterbreitet, wie die Ausschreibung von Freiflächenanlagen in Zukunft aussehen könnten. „Grundsätzlich sehen wir Ausschreibungen kritisch und glauben nicht daran, dass diese zu den von der Politik erwarteten Kostensenkungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien führen“, kritisiert Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei Greenpeace Energy. Schließlich widerspricht für Greenpeace Energy schon allein die Festlegung eines Höchstpreises dem Gedanken, über die Ausschreibungen die Förderhöhe aufgrund von Marktmechanismen zu bestimmen. „Die Festlegung eines Höchstpreises würde die Möglichkeit verfälschen, die Tauglichkeit des Instrumentes im Rahmen des Ausschreibungspiloten unverfälscht zu evaluieren“, betonen die Hamburger. Wird aber kein Höchstpreis festgelegt, ist durchaus das Risiko da, dass die so ermittelten Förderhöhe über der derzeitigen Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen liegt.
Bürgerenergie mit eigenem Segment
Wenn die Bundesregierung aber darauf besteht, die Einspeisevergütung von Freiflächenanlagen auf dem Wege der Ausschreibungen zu ermitteln, solle das zumindest so geschehen, dass die bisherige Akteursvielfalt erhalten bleibt. Keiffenheim fordert die Festschreibung eines expliziten Schutzes für die Bürgerenergie. So sieht der Vorschlag von Greenpeace Energy vor, nur drei Viertel der geplanten Leistung für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Megawatt zu versteigern. Das restliche Viertel sollte Anlagen mit einer Leistung von bis zu fünf Megawatt vorbehalten bleiben. Außerdem sollten an dieser Ausschreibung nur Projektgesellschaften teilnehmen dürfen, die unter die Definition der Bürgerenergiegesellschaft fallen. Dazu liefert Greenpeace Energy auch die geeignete Definition gleich mit. So muss mehr als die Hälfte der Stimmrechtsanteile auf mindestens sieben natürlichen Personen entfallen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis, der Standortgemeinde oder in einer benachbarten Gebietskörperschaft haben. Alternativ kann die Projektgesellschaft auch von einer oder mehreren eingetragenen Genossenschaften getragen werden, deren Geschäftsanteile mehrheitlich bei natürlichen Personen liegen. Auch Projektgesellschaften, die von Gemeinden, Städten oder Landkreisen getragen werden und die ihren Firmensitz in der Standortgemeinde haben, sollten unter den Begriff Bürgerenergie fallen.
Refinanzierungsfonds soll Risiken mildern
Da die Bürgerenergiegesellschaften in der Regel nur ein Projekt entwickeln und demzufolge auch das Risiko nicht auf mehrere Projekte verteilen können, schlägt Greenpeace Energy die Einrichtung eines Refinanzierungsfonds vor. Mit dem Geld aus diesem Fond sollen Bürgerenergiegesellschaften ihre Investition zurückerhalten, wenn ihr Projekt nicht den Zuschlag bekommen hat. Dabei will Greenpeace Energy die Rückerstattung der Projektentwicklungskosten aber auf 75 Prozent beschränken. „Ohne Schaffung eines solchen Fonds steht andererseits zu befürchten, dass trotz der oben erwähnten Verbesserungen durch ein gesondertes Ausschreibungssegment Bürgerenergieakteure nicht an Ausschreibungen teilnehmen könnten“, erklärt der Hamburger Ökostromanbieter. „Bürger würden aller Voraussicht nach kaum Kapital für die Vorentwicklung von Projekten zur Verfügung stellen, wenn bei Nicht-Zuschlag der Totalverlust ihres eingesetzten Geldes besteht.“ Die Finanzierung soll durch eine in einer Höhe von zwei Euro je Kilowatt abgesichert werden. Diese dient gleichzeitig der finanziellen Präqualitfizierung zur Teilnahme an der Ausschreibung für das Bürgerenergiesegment. Gewinnt ein solches Projekt einen Einspeisetarif, werden diese Zahlungen nicht mit der fälligen Erhöhung der Bid-Bonds verrechnet. Außerdem soll der Refinanzierungsfonds aus den Strafen gefüllt werden, die Projektentwickler zahlen müssen, wenn sie zwar einen Einspeisetarif gewinnen, aber das Projekt dann nicht realisieren. „Da zum Start der Ausschreibung noch keine Pönalen angefallen sein werden, nach der Bezuschlagung jedoch erste Auszahlungen für nicht zum Zuge gekommene Bürgerenergieprojekte fällig sein könnten, mag eine Zwischenfinanzierung des Fonds nötig sein, die etwa über die KfW geleistet werden könnte“, schlagen die Hamburger vor.
Geringere Versicherungszahlungen für Bürgerenergie
Um die finanziellen Hürden für Bürgerenergieprojekte nicht zusätzlich durch die Hinterlegung von Sicherheiten zu erhöhen, schlagen die Hamburger außerdem vor, dass die Bid-Bonds für solche Projekte erst bei gewonnener Ausschreibung fällig werden. Außerdem soll die Höhe auf drei Euro pro Kilowatt begrenzt werden. Die Sicherheiten für die Bieter, die nicht unter die Bürgerenergie-Definition fallen, sollen hingegen schon bei Abgabe des Gebots fällig werden. Außerdem sollten sie fünf Euro pro Kilowattstunde betragen. Hat ein solches großes Projekt eine Einspeisevergütung gewonnen, soll die Sicherheit auf 25 Euro pro Kilowattstunde erhöht werden. Außerdem sollten Förderberechtigungen weder verkauft noch übertragen werden können. „Dadurch würde die sonst bestehende Gefahr spekulativen Verhaltens vermieden“, erklärt Greenpeace Energy. (Sven Ullrich)