Nachdem Senat und Parlament in Rom den rückwirkende Änderung der Spielregeln bei der Solarvergütung zugestimmt hat, sind die Rahmenbedingungen wieder klar. Das hilft der Branche, Investoren zu finden.
Die Bedingungen für Investitionen in eine Solaranlage in Italien sind trotz rückwirkender Änderung der Spielregeln weiterhin gut. Das berichten die Betreiber des Online-Marktplatzes für Photovoltaikanlagen Milk the Sun mit Sitz in Berlin. Die Nachfrage nach laufenden Solaranlagen auf dem Portal des international agierenden Unternehmens lässt erkennen, dass Anleger nach wie vor gute Investitionsmöglichkeiten in Italien sehen. „Seit der Gesetzesänderung sehen wir wieder eine deutliche Belebung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Italien“, weiß Francesca Rizzo, Key Account Managerin Italien bei Milk the Sun. „Dabei gilt: Je besser die Anlagen präsentiert und dokumentiert werden, desto schneller begeistert man potentielle Investoren und macht die Anlagenverkäufer wieder liquide.“
Monatliche Abschlagszahlungen
Die italienische Regierung hatte ein Dekret vorgelegt, das die Änderung der Förderregelungen für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt vorsieht. Sowohl das Parlament als auch der Senat haben Mitte August dem Vorhaben zugestimmt. Demnach wird ab der zweiten Hälfte dieses Jahres nicht mehr die gesamte Einspeisevergütung an die Betreiber der betroffenen Anlagen ausgezahlt, die aufgrund der monatlichen Produktion fällig wird, sondern zunächst nur eine Abschlagszahlung in Höhe von 90 Prozent. Im Juni des folgenden Jahres wird eine Endabrechnung gemacht und dann zahlt die für die Förderung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) die noch ausstehende Einspeisevergütung an die Anlagenbetreiber auszahlen.
Entscheidung zwischen drei Optionen
Zusätzlich müssen sich die Betreiber der betroffenen Solaranlagen in Italien, die ihre Vergütung im Rahmen des Conto Energia erhalten, schnell entscheiden, ob sie eine Laufzeitverlängerung der Förderung auf 24 statt bisher 20 Jahre vorziehen, oder auf einen Teil der Vergütung verzichten. Die Kürzung hängt von der Anlagenleistung ab. So sieht das Dekret vor, dass die Vergütung für Strom aus Anlagen zwischen 200 und 500 Kilowatt Leistung um sechs Prozent gekürzt wird. Bei einer Anlagenleistung zwischen 500 und 900 Kilowatt beträgt die Kürzung sieben Prozent. Liegt die Anlagenleistung über 900 Kilowatt, bekommt der Betreiber insgesamt acht Prozent weniger Einspeisevergütung als ursprünglich zugesagt.
Förderlaufzeit verlängert
Entscheidet sich der Anlagenbetreiber aber dafür, die Laufzeit der Förderung zu verlängern, wird der Einspeisetarif zunächst gekürzt. Aber durch die längere Zahlung der Vergütung liegt am Ende wieder die ursprünglich eingeplante Summe in der Kasse des Betreibers. Die jährlichen Kürzungen betragen insgesamt abhängig von der Restlaufzeit zwischen 17 und 25 Prozent. Entschiedet sich der Betreiber für eine dritte Option, bekommt er zunächst ebenfalls eine geringere Einspeisevergütung. Ab 2020 bekommt er aber zusätzlich zur ursprünglichen Einspeisevergütung noch einen Bonus. Der ist so berechnet, dass der Anlagenbetreiber nach der 20jährigen Laufzeit wieder die gesamte ursprünglich Einspeisevergütung erhalten hat. Die Anlagenbetreiber müssen sich bis zum 30. November dieses Jahres für eine der drei Optionen entschieden haben. Lassen sie diesen Termin ohne Entscheidung verstreichen, wendet die GSE automatisch die Kürzung der Einspeisevergütung bei 20jähriger Laufzeit ohne Ausgleich an.
Finanzielle Herausforderungen
Dieses Gesetz stelle viele Anlagenbetreiber vor finanzielle Herausforderungen und behindere nach Meinung zahlreicher Experten die Vermarktung laufender Anlagen, betont Milk the Sun. „Aus unserer Sicht ist der erfolgreiche Anlagenverkauf aber vor allem eine Frage des Vertriebs-Know-hows, der passenden Kontakte zu Investoren und der richtigen Präsentation“, betonen die Berliner. (Sven Ullrich)