In Italien sind neue Regelungen für die Direktbelieferung mit Solarstrom in Kraft getreten. Der Strom aus Photovoltaikanlagen wird von einer Reihe von Abgaben befreit, wenn er in unmitelbarer Nähe verbraucht wird. Außerdem setzt die GSE die bürokratischen Regelungen zum Komponententausch außer Kraft.
Italien soll ein Direktverbrauchsmarkt werden. Denn auf der Apenninenhalbinsel gibt es keine finanzielle Förderung für Neuanlagen mehr. Bisher ist Italien hauptsächlich ein Markt der Netzeinspeisung von Solarstrom gewesen. Doch langsam beginnen die Anlagenbetreiber nach neuen Geschäftsmodellen zu suchen. Bei hoher Sonneneinstrahlung in Italien liegt der Eigenverbrauch von und die Direktbelieferung mit Solarstrom nahe. Mit der Veröffentlichung von der Sistemi Efficienti di Utenza hat die für den die Förderung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) entsprechende Durchführungsbestimmungen veröffentlicht.
Billiger als aus dem Netz
Konkret wird damit die Direktbelieferung mit Solarstrom aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 Megawatt attraktiver. Denn der vor Ort verbrauchte Strom aus diesen Anlagen wird von einigen Abgaben befreit. „Der Verbraucher bezieht so den Solarstrom günstiger als aus dem Netz“, beschreibt Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects in München, den Vorteil. „Außerdem erhält er Betreiber mehr als bei der Einspeisevergütung ins Netz. Diese Modelle sind vor allem für größere gewerbliche Anlagen von Interesse.“ Nachdem die GSE die Durchführungsbestimmungen veröffentlicht hat, können die Anlagenbeitreiber seit dem 16. Juli entsprechende Anträge stellen.
Komponenten einfacher tauschen
Außerdem hat die GSE bei den Vorschriften zum Komponententausch zurückgerudert. Erst im Mai veröffentlicht, setzt sie die sperrigen Regelungen bis auf weiteres wieder außer Kraft, nachdem es heftige Kritik aus der Branche hagelte. Denn die Anlagenbetreiber sollten einen riesigen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen, wenn sie defekte Module, Wechselrichter oder andere Komponenten tauschen wollten. Versäumte der Anlagenbetreiber die Anzeige des Tauschs bei der GSE drohte der Verlust der Einspeisevergütung. Dabei hat die GSE auch ausdrücklich gestohlene Module in die Regelung mit einbezogen. Angesichts der hohen Fallzahlen von Diebstahl an Solaranlagen wurden die Anlagenbetreiber noch mit einer zusätzlichen bürokratischen Hürde belastet, nachdem sie ohnehin mit der Diebstahlsanzeige viel Verwaltungsaufwand haben.
Jetzt gilt das im Regole per il mantenimento degli incentivi in Conto Energia festgelegte Prozedere nicht mehr. „Aber Achtung: Viele der in dem Dokument aufgeführten Anforderungen gelten trotzdem, da diese im Conto Energia bereits festgeschrieben sind“, warnt Andreas Lutz. „Darauf weist der GSE ausdrücklich hin. Die ‚Regole‘ bieten somit trotzdem guten Orientierungsrahmen, welche Änderungen erlaubt sind und welche nicht.“ Die Münchner Berater von New Energy Projects haben außerdem einen Leitfaden veröffentlicht, in dem sie genau erklären, worauf der italienische Anlagenbeitreiber beim Tausch von Komponenten achten muss. (su)