Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland, den Umweltschützern vom BUND und weiteren Einzelklägern hat im November 2018 Klage wegen der unzureichenden deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Nun setzt das Gericht eine Frist.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in diesen Tagen mit einem Schreiben des Ersten Senats Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat Gelegenheit gegeben, bis Mitte November zur Klage Stellung zu nehmen. Dies erfolgt normalerweise dann, wenn das Gericht sich mit einer Klage vertieft auseinandersetzen will. Für Menschenrechtsklagen auf einen besseren Umweltschutz ist das laut den Initiatoren eine Premiere und ein Erfolg. Das Gericht hat solchen Klagen in der Vergangenheit kaum Erfolgsaussichten eingeräumt und sie nach knapper Prüfung nicht zur Entscheidung angenommen.
So läuft die Klage weiter...
Der weitere Prozessverlauf liegt, auch zeitlich, im Ermessen des Verfassungsgerichts. Auf die Stellungnahmen der Prozessparteien kann eine mündliche Verhandlung folgen. Sollte das Karlsruher Gericht der Klage stattgeben, wäre in Deutschland, europa- und weltweit verdeutlicht: Das Klimathema ist ein massives Menschenrechtsproblem und steht nicht im Belieben der jeweiligen politischen Mehrheit.
Der Hintergrund: Um die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum zu schützen, muss Deutschland mindestens die im Pariser Klima-Abkommen vereinbarte Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellem Niveau einhalten und in der EU sein Gewicht dafür in die Waagschale werfen und die Emissionen in maximal zwei Dekaden in allen Sektoren auf null bringen. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es grundrechtlich jedoch nicht, die Grundlagen menschlicher Existenz und damit auch der Demokratie zu untergraben. Genau das riskiert aber die unambitionierte deutsche Klimapolitik, sagen die Kläger. (nhp)
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