Die Monopolkommission gräbt in ihrem aktuellen Gutachten das Quotenmodell als Steuerinstrument der Energiewende aus. Die Kritiker befürchten, dass dadurch die Energiewende erheblich teurer statt billiger wird. Außerdem behindert das System die Bürgerbeteiligung an größeren Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen und verhindert damit einen Wettbewerb auf dem Strommarkt.
Die Monopolkommission hat in ihrem heute vorgestellten Gutachten „Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“, das schon oft bemühte Quotenmodell zur Förderung erneuerbarer Energien wieder ausgegraben. Im vorgeschlagenen Quotenmodell wird nicht der Einspeisepreis für erneuerbare Energien wie bisher durch die Einspeisevergütung festgelegt, sondern die einzuspeisende Menge an erneuerbaren Energien. Vergütet wird dieser Strom zum einen mit dem Preis, den er bei der Vermarktung an der Strombörse erzielt und zum anderen mit handelbaren Zertifikaten, die der Anlagenbetreiber an die Stromversorger verkauft. Die Energieversorger, Stromkunden und Unternehmen müssen wiederum eine bestimmte Menge an Zertifikaten kaufen. Diese orientiert sich an der verbrauchten Strommenge. Dadurch entsteht eine bestimmte Quote an erneuerbaren Energien, die garantiert gehandelt werden. „Auf diese Weise würde eine künstliche Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt“, betonen die Autoren des Gutachtens.
Schweden taugt nicht als Vorbild
Der Vorschlag der Monopolkommission stößt auf heftige Kritik aus der Politik und der Branche. So kritisiert Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Grüne, dass die Monopolkommission Schweden als Vorbild für seinen Vorschlag genommen hat. „Wiedermal werden Äpfel mit Birnen vergleichen“, urteilt Fell. „Schweden mit einer Fläche, die ungefähr zu einem Drittel größer ist als die Fläche Deutschlands, hat bei nicht einmal zehn Millionen Einwohnern hervorragende Voraussetzungen für Wasserkraft und durch sehr große Waldbestände, die bei der energetischen Biomassenutzung eine zentrale Rolle Spielen, auch bei der Biomasse. Nur fristen in Schweden durch das Quotenmodell Wind- und Solaranlagen ein Schattendasein. Der hohe Ökostromanteil wird fast ausschließlich aus alter Wasserkraft und dem verstromen von Holz bereitgestellt. Dieser Vergleich ist daher irreführend.“ Allerdings muss man dem Gutachten der Monopolkommission zugute halten, dass sie keine generelle Eigenvermarktung von Strom fordert, sondern die kleinen Solarstromanlagen anders in das Quotenmodell integrieren will. „ Denn die anderen Voraussetzungen können nur daran liegen, dass Schweden nicht so viele Kleinversorger hat wie Deutschland“, erklärt Marc Bataille, Ökonom bei der Monopolkommission und federführender Autor des Gutachtens. „Wer sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach stellt, möchte die Vermarktung dieser Anlage möglichst nicht persönlich übernehmen. Dafür haben wir in unserem Quotenmodell vorgeschlagen, dass die Vermarktung der Kleinanlagenbetreiber der Netzbetreiber weiter übernehmen soll, ähnlich so wie es auch derzeit mit der Einspeisevergütung funktioniert.“ Das heißt, der Netzbetreiber nimmt den Strom vom Eigenheimdach weiterhin vollständig ab, vermarktet ihn an der Strombörse und ist auch für den Verkauf der Zertifikate zuständig. Die Erlöse bekommt der Anlagenbetreiber. „Das ist eine Abwandlung des schwedischen Systems, die wir gemacht haben, um dem Punkt Rechnung zu tragen, dass wir in Deutschland sehr viele Kleinanlagen haben und nicht ausschließlich Großanlagen“, betont Bataille.
Ausnahmen für Kleinanlagen
An dieser Stelle unterscheidet sich das Quotenmodell der Monopolkommission entscheidend von den vorherigen Versionen dieser Form der Steuerung der Energiewende, die unter anderem im August 2012 von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft vorgeschlagen wurde. Damit reagiert die Monopolkommission aber auch auf die Tatsache, dass das Quotenmodell in Großbritannien den Zubau von erneuerbaren Energien mehr verhindert als gefördert hat. Im Vereinigten Königreich ist man deshalb schon lange von einem einfachen Quotenmodell abgekommen und hat eine Einspeisevergütung für kleine Anlagen eingeführt. Die ist zwar mengenmäßig begrenzt, ähnlich dem italienischen System des Conto Energia. Doch auch in Deutschland sorgt der atmende Deckel dafür, den Ausbau im Rahmen zu halten. Immerhin verzeichnet der deutsche Photovoltaikmarkt in diesem Jahr bisher eine Halbierung des Vorjahreswertes.
Es trifft vor allem große Anlagen
Das von der Monopolkommission vorgeschlagene Quotenmodell würde vor allem kommerzielle Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen mit einer Leistung über 50 Kilowatt treffen. Für große Anlagen führt Großbritannien hingegen ein Modell ein, das so ähnlich wie eine Marktprämie funktioniert. „Dabei soll die Höhe dieser Marktprämie zukünftig ausgeschrieben werden“, erklärt Bataille. „Es gibt dann nur eine bestimmte Menge an Anbietern, die diese Marktprämie in Anspruch nehmen dürfen und genau diese Menge wird ausgeschrieben. Derjenige, der die niedrigste Marktprämie bietet, bekommt den Zuschlag. Es gibt dann zwar einen Preis, der ausgeschrieben wird, genau wie es die Einspeisevergütung gibt. Dieser Preis wird aber nicht von Politikern festgesetzt, sondern er wird in einer Ausschreibung festgelegt.“