Die polnische Regierung arbeitet weiter an dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Wirtschaftsministerium hat nun den dritten Entwurf vorgelegt, der weitere Nachjustierungen für die Photovoltaik bereithält, wie die in Warschau ansässige Kanzlei DMS DeBenedetti Majewski Szcze?niak berichtet. Während Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt eine Einspeisevergütung erhalten sollen, gibt es für größere Systeme ein relativ kompliziertes Zertifikatesystem. Daran will die polnische Regierung wohl festhalten. Der Entwurf soll voraussichtlich am Mittwoch im Ministerrat diskutiert werden und muss anschließend noch vom Parlament verabschiedet werden.
Nach den Informationen von Rechtsanwalt Christian Schnell soll die Solarförderung laut dem neuen Entwurf nur für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Megawatt Leistung gelten. In einer beigefügten Verordnung seien nun Einspeisetarife für Dachanlagen bis zehn Kilowatt von umgerechnet rund 32 Cent je Kilowattstunde geben; zwischen zehn und 100 Kilowatt gut 28 Cent je Kilowattstunde. Für alle anderen Installationen in diesem Größenbereich sind 27 bis 28 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Beim Koeffizienten für größere Photovoltaik-Installationen habe das Ministerium nun nochmal nachjustiert, sagt Schnell weiter. Der ursprüngliche geplante Korrekturfaktor von 2,85 beim Handel mit Grünstromzertifikaten gelte nun nur noch für Dachanlagen zwischen 100 und 1000 Kilowatt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen in dieser Größenordnung können mit einem Koeffizienten von 2,75 in den ersten beiden Jahren rechnen; Photovoltaik-Anlagen zwischen einem und zehn Megawatt mit 2,45. Solarparks mit mehr als zehn Megawatt Leistung sollen nach dem neuen Entwurf nun nicht mehr gefördert werden. Mit Einnahmen zwischen umgerechnet 21 und 24 Cent je Kilowattstunde seien auch große Anlagen in Polen – gerade im Vergleich zu den 13,5 Cent je Kilowattstunde Einspeisevergütung in Deutschland – sehr attraktiv, sagt Schnell.
Die Situation für Anlagen über zehn Megawatt sei hingegen noch nicht ganz klar. Allerdings könnten sich neue Möglichkeiten für diese Anlagen ergeben, da nun laut Entwurf auch ein Verkauf an der Strombörse, allerdings in einem begrenzten Rahmen erlaubt sein soll, so schnell weiter. Dies müsse nun geprüft werden. Die polnische Regierung sei immer noch zuversichtlich, dass das neue Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien zum Beginn nächsten Jahres in Kraft treten kann. Marktbeobachter wie Schnell halten aber für zu optimistisch, da die Regierung das Gesetz bei der EU notifizieren lassen will. Allein dieser Prozess dauere etwa ein halbes Jahr. (Becky Beetz/Sandra Enkhardt)
Mehr Informationen zum geplanten Gesetz in Polen finden Sie auch in der aktuellen Ausgabe der photovoltaik (10/2012): Hoffnung vor der Haustür. Am 6. November gibt es in Berlin zudem einen Workshop zum Thema „Photovoltaik in Polen“, indem es um die aktuelle Gesetzeslage im Land sowie die Perspektiven für die kommenden Jahre gehen wird. Veranstalter ist die Solarpraxis AG.