Weitaus verzwickter ist die Lage allerdings bei der Förderung von Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt mit dem bereits bisher geltenden Quotenmodell. Ein nachgebessertes Zertifikatesystem soll den Bau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen deutlich attraktiver machen. Dafür will die polnische Regierung einen technologieabhängigen Korrekturfaktor einführen. Für die Photovoltaik soll er in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttreten bei bis zu 2,85 liegen. Bislang gibt es ein Zertifikat für eine Erneuerbare-Energien-Anlage pro Kilowattstunde unabhängig von der eingesetzten Technologie. „Derzeit stehen die Korrekturfaktoren nicht in der Diskussion, was sehr positiv ist“, sagt Schnell. Insgesamt ist die Lage bei den Grünstrom-Zertifikaten allerdings aktuell kritisch. Da Polen auch das sogenannte Co-Firing von Biomasse mit Grünstrom-Zertifikaten fördert und dies voraussichtlich nicht wie zuvor geplant 2014 abgeschafft, sondern erst 2017 auslaufen wird, besteht ein Überangebot, wie der Rechtsanwalt erläutert. In Folge des Überangebots sinkt der Preis für die Zertifikate – derzeit liegt er bei etwa 70 Prozent der Kompensationsgebühr. Um ihn für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen attraktiv zu halten, dürfe der Zertifikatepreis aber nicht unter 75 bis 80 Prozent der Kompensationsgebühr sinken. Dies sei der sogenannte Headroom, was durch eine Verpflichtung des Wirtschaftsministeriums zur Erhöhung der Quoten bei Unterschreiten des Headroom im EEG-Entwurf geregelt wird.
Zurzeit werden Auswege aus dem Dilemma des Überangebots von Zertifikaten diskutiert. Dabei gebe es eine Kombination von Möglichkeiten, um das Überangebot an Grünstrom-Zertifikaten kurz- und mittelfristig zu beseitigen, sagt Schnell. Einerseits solle der vorgeschriebene Anteil an erneuerbaren Energien, das heißt die Quote, die bis 2020 gilt, per Verordnung moderat erhöht werden, so dass mehr Grünstrom-Zertifikate gebraucht würden. Zusätzlich sollte Biomasse zertifiziert werden, wie Schnell weiter sagt, um den unkontrollierten Import von Biomasse außerhalb der EU von voraussichtlich vier Millionen Tonnen in diesem Jahr in einem vertretbaren und nachhaltigem Rahmen zu halten. Schließlich soll der nationale Umweltfonds den aktuellen Überhang an Zertifikaten, der im Wesentlichen von der staatlichen Energiewirtschaft in den letzten beiden Jahren verursacht wurde, einmalig aufkaufen. Doch wie genau die genannten Lösungen ausgestaltet werden, muss der Gesetzentwurf zeigen. Spätestens Ende März sollte es allerdings mehr Klarheit geben. (Sandra Enkhardt)