Nach jahrelangem Gezänk hat das polnische Parlament endlich das Gesetz über die Förderung der erneuerbaren Energien verabschiedet. Damit bekommen kleine Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt noch in diesem Jahr eine feste Einspeisevergütung. Die Tarife für große Solaranlagen werden ab 2016 im Ausschreibungsverfahren ermittelt.
Das polnische Parlament (Sejm) hat das Gesetz über die Förderung erneuerbarer Energien verabschiedet. Seit Jahren wartet die polnische Solar- und Windbranche auf die Regelungen. Nachdem der Sejm das Gesetz in seiner jetzigen Form bereits am 16. Januar dieses Jahres verabschiedet hatte, musste auch der Senat als zweite Kammer in der polnischen Legislative noch zustimmen. Der von der wirtschaftsliberalen Bürgerplattform dominierte Senat hatte aber noch insgesamt 65 Änderungsvorschläge in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Diese bezogen sich vor allem auf die Stellung des Eigenverbrauchs von Solarstrom bei Einspeisung der Überproduktion in das Netz sowie auf die Ausschreibungsregelungen für Biogasanlagen. Der Senat wollte den Eigenverbrauch anreizen, indem der eingespeiste Überschussstrom aus Eigenverbrauchsanlagen mit 210 Prozent des Börsenstrompreises vergütet werden sollte. Das Parlament aber überstimmte am 20. Februar dieses Jahres den Senat mit einer satten Mehrheit von 200 der 227 anwesenden Abgeordneten. So kann das Gesetz jetzt noch in der ersten Jahreshälfte unverändert in Kraft treten.
Förderung bis 800 Megawatt pro Jahr
Warschau kappt die Förderung bei 800 Megawatt neu installierter Leistung der sogenannten Mikroanlagen pro Jahr. Immerhin beinhaltet das Gesetz eine üppige Einspeisevergütung, die angesichts der niedrigen Energiepreise in Polen sehr attraktiv sind. Das Gesetz unterschiedet dabei zwischen Anlagen mit einer Leistung von bis zu drei Kilowatt und solchen zwischen drei und zehn Kilowatt. Beträgt die Leistung der Anlage weniger als drei Kilowatt, bekommt der Betreiber für seinen eingespeisten Solarstrom 75 polnische Groszy. Das sind umgerechnet satte 17,3 Eurocent. Die gleiche Einspeisevergütung bekommen auch kleine Windkraft- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu drei Kilowatt. Die Förderung endet bei einem Zubau solcher Anlagen von 300 Megawatt pro Jahr. Die jährliche Förderung von Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und zehn Kilowatt endet bei 500 Megawatt. Die Anlagenbetreiber bekommen für ihren Solarstrom, den sie ins Netz einspeisen, eine Vergütung von 65 polnischen Groszy (15 Eurocent) pro Kilowattstunde. Den gleichen Tarif bekommen Betreiber von Kleinwindkraftanlagen mit dieser Leistung und Betreiber von kleinen Wasserkraftanalgen. Das bisher den polnischen Markt an erneuerbaren Energien bestimmende Biogas hingegen bekommt weniger Förderung. Die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und zehn Kilowatt bekommen nur 55 Groszy (12,7 Eurocent) pro Kilowattstunde. Nur Biogas aus landwirtschaftlichen Abfällen wird mit 70 Groszy (16 Eurocent) pro Kilowattstunde stärker gefördert.
Tarife für große Anlagen werden ausgeschrieben
Die Einspeisevergütung von großen Photovoltaikanlagen wird über Ausschreibungen vergeben. Diese fallen aber nicht unter die Fördergrenze von 800 Megawatt pro Jahr. Die Auktionen werden Anfang des kommenden Jahres starten und die ersten Einspeisevergütungen für große Anlagen werden voraussichtlich dann in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 erwartet. Hat ein Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung gewonnen, gilt diese für 15 Jahre, jedoch nicht länger als bis 2035. Denn dann ist das Ende der Förderung der erneuerbaren Energien vorgesehen. Damit wird auch klar, dass die letzten Anlagen aus dem Ausschreibungssystem spätestens 2020 ans Netz gehen müssen. (su)