„Darüber hinaus muss ein Steuerungsmechanismus gefunden werden, der besser als der ‚atmende Deckel‘ des bisherigen §20a geeignet ist, die gewünschte Mengenbegrenzung sicherzustellen. Im bisherigen System wurde der angestrebte Mengenkorridor von 2.500 bis 3.500 MW PV-Anlagenzubau pro Jahr im Jahr 2010 mit 7.400 MW und im Jahr 2011 mit geschätzten 7.500 MW trotz erheblicher Vergütungsabsenkungen weit übertroffen. Als problematisch erweist sich im bisherigen System die gesetzliche Vorgabe fester Degressionsschritte“, heißt es in der vorliegenden Begründung weiter. Der Mechanismus des „atmenden Deckels“ war von Bundesumweltminister Norbert Röttgen entwickelt worden. Er sieht eine zubauabhängige Kürzung der Einspeisetarife vor, die derzeit jährlich bis zu 24 Prozent betragen kann. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums habe dies bisher aber nicht dazu geführt, dass der Zubau bei der Photovoltaik in den politisch gewünschten Zielkorridor von 2500 bis 3500 Megawatt pro Jahr gelenkt worden sei. Darüber hinaus sei auch die Kostenentwicklung nicht hinreichend bei der Degression berücksichtigt worden.
Kommt nun der „würgende Deckel“?
Konzept der Mengensteuerung
„Dem neuen Anpassungsmechanismus liegt ein ökonomischer Regelkreis zu Grunde. Die Festlegung der Vergütung für die nächste Vergütungsperiode ergibt sich aus der Vergütung für die vorhergehende Periode unter Berücksichtigung der Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Zubau. Hierbei werden sowohl die Abweichung vom Zubauziel in der vorhergehenden Periode als auch die kumulierten Abweichungen in sämtlichen bislang abgelaufenen Vergütungsperioden berücksichtigt. Damit führt eine wiederholte Überschreitung des Zubauziels zu einer verschärften Degression der Vergütung. Umgekehrt kann eine Unterschreitung des Zubauziels zu einer Erhöhung der Vergütung führen“, schreibt das Ministerium in der Gesetzesbegründung. Dieser Mechanismus solle ab der Neuregelung bis Ablauf der letzten Vergütungsperiode des Jahres 2020 am 28. Februar 2021“ gelten. Nicht klar geht aus dem Papier des Wirtschaftsministeriums aber hervor, was geschieht, wenn ein Photovoltaik-Zubau von 33.300 Megawatt bereits vor dem Jahr 2020 erreicht wird. (Sandra Enkhardt)