Das Wirtschaftsministerium will dem Entwurf zufolge an zwei unterjährigen Degressionsschritten festhalten: sie sollen jeweils zum 1. März und zum 1. September erfolgen und sich weiter an der Höhe des Zubaus orientieren. Zur Berechnung der neuen Einspeisetarife schlägt das Ministerium zudem eine eigene Formel vor. Allerdings sind verschiedene wichtige Parameter dafür noch nicht geklärt. Alle Fragen zu ihrem Gesetzentwurf ließ das Ministerium unbeantwortet. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage der photovoltaik lediglich, dass sich die beiden Minister im Gespräch befänden und sie zu Details keine Aussage treffen könne. Sie bestätigte allerdings, dass der Gesetzentwurf von Rösler auf dem Gutachten von FGH/r2b und Consentec aus dem September 2011 basiere (vergleiche dazu Zahlenspiele aus dem Wirtschaftsministerium)
Die Kompetenz für die angestrebte EEG-Novelle liegt eigentlich beim Umweltministerium. Dessen Minister Norbert Röttgen (CDU) hat von den Fraktionsspitzen der Union und FDP den Auftrag, bis Ende des Monats sich mit Rösler auf eine gemeinsame Neuregelung der Solarförderung zu verständigen. Die Positionen der beiden Minister liegen in ihren Positionen noch weit auseinander. Während der Wirtschaftsminister einen starren Deckel für die Photovoltaik fordert, will der Umweltminister die bestehenden Regelungen nur minimal verändern, etwa indem er mehrere unterjährige Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife einführt. (Sandra Enkhardt)