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Rösler plant ein Solarausstiegsgesetz

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 12. Januar einen Entwurf für die Änderung des EEG vorgelegt. Dieser ist allein darauf ausgerichtet, bis 2020 einen Zubau bei Photovoltaik-Anlagen von insgesamt 33.300 Megawatt in Deutschland zu erreichen. Dieses Ziel, was die Bundesregierung in ihrem Energiekonzept von 2010 im Zuge des damaligen Ausstiegs aus dem Atomausstieg festgeschrieben hat, entspricht aber nicht den nach Brüssel gemeldeten Photovoltaik-Ausbauzielen von knapp 52.000 Megawatt. Das Wirtschaftsministerium bringt nun aber erneut die 33,3 Gigawatt ins Spiel und ordnet diesem Ziel auch die weitere Ausgestaltung der Einspeisetarife unter. 
Klar ist, dass wenn sich das von FDP-Chef Philipp Rösler geführte Ministerium mit seinem Vorschlag durchsetzt, die Solarförderung entweder spätestens im kommenden Jahr auslaufen könnte oder de facto jährlich auf einen Zubau von einem Gigawatt Photovoltaik-Leistung beschränkt wird. Bislang sind in Deutschland bereits Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von etwa 25 Gigawatt am Netz. Das Wirtschaftsministerium will daher auch den starken Zubau, der in den vergangenen zwei Jahren bei jeweils sieben Gigawatt oder leicht darüber lag, einbremsen mit einer drastischen Einmalkürzung, die zum 1. September 2012 kommen soll. Nach dem Entwurf sind Einschnitte von mehr als 30 Prozent für alle Einspeisetarife geplant – um den Zubau in einen Korridor von einem Gigawatt pro Jahr zu lenken. Dafür hat das Rösler Ministerium eigens eine Formel entwickelt, mit der es glaubt, den Zubau lenken zu können.

Das Wirtschaftsministerium will dem Entwurf zufolge an zwei unterjährigen Degressionsschritten festhalten: sie sollen jeweils zum 1. März und zum 1. September erfolgen und sich weiter an der Höhe des Zubaus orientieren. Zur Berechnung der neuen Einspeisetarife schlägt das Ministerium zudem eine eigene Formel vor. Allerdings sind verschiedene wichtige Parameter dafür noch nicht geklärt. Alle Fragen zu ihrem Gesetzentwurf ließ das Ministerium unbeantwortet. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage der photovoltaik lediglich, dass sich die beiden Minister im Gespräch befänden und sie zu Details keine Aussage treffen könne. Sie bestätigte allerdings, dass der Gesetzentwurf von Rösler auf dem Gutachten von FGH/r2b und Consentec aus dem September 2011 basiere (vergleiche dazu Zahlenspiele aus dem Wirtschaftsministerium)

Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell kritisiert den Vorschlag aus dem Wirtschaftsministerium scharf: „Röslers Solarausstiegspläne finden vollkommen unabhängig von der Kostenentwicklung des Solarstroms statt. Rösler will das Ende des  Solarzubaus sogar auch dann, wenn Solarstrom sehr günstig ist. Damit liegt auf der Hand, dass es dem FDP-Parteichef nicht um die angebliche Kosteneinsparung geht.“ Fell wirft Rösler außerdem vor, sich mit seinen Szenarien, die sich aus der Zeit vor der Atomkatastrophe von Fukushima beziehen, formell von der Energiewende zu verabschieden. Auch sei es erstaunlich, dass das Bundeskanzleramt nicht eingreife. „Setzt sich Rösler durch, würde die Solarausstiegsnovelle noch im März durch den Bundestag gepeitscht werden, exakt ein Jahr nach Fukushima“, so sein ernüchternder Ausblick.

Die Kompetenz für die angestrebte EEG-Novelle liegt eigentlich beim Umweltministerium. Dessen Minister Norbert Röttgen (CDU) hat von den Fraktionsspitzen der Union und FDP den Auftrag, bis Ende des Monats sich mit Rösler auf eine gemeinsame Neuregelung der Solarförderung zu verständigen. Die Positionen der beiden Minister liegen in ihren Positionen noch weit auseinander. Während der Wirtschaftsminister einen starren Deckel für die Photovoltaik fordert, will der Umweltminister die bestehenden Regelungen nur minimal verändern, etwa indem er mehrere unterjährige Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife einführt. (Sandra Enkhardt)