Bei der Abrechnung der eingespeisten Menge an Solarstrom akzeptiert die GSE nur noch Daten, die vom zuständigen Netzbetreiber übermittelt wurden. Das macht es für die Anlagenbetreiber einfachen. Sie müssen keinen eigenen Produktionszähler mehr installieren, können dies aber tun. Dann steigt die geförderte Strommenge.
Die für die Abwicklung der Solarstromförderung in Italien zuständige Behörde Gestore dei Servici Energetici (GSE) akzeptiert in Zukunft nur noch Messwerte, die vom Netzbetreiber übermittelt wurden. Damit nimmt die GSE keine Produktions- oder Einspeisedaten mehr von den Betreibern von Solarstromanlagen als Grundlage für die Abrechnung der Fördersummen. Dies teilt das auf den italienischen Markt spezialisierte Beratungsbüro New Energy Projects in München mit. Der Vorteil ist: Der Netzbetreiber liest die eingespeiste Strommenge über den Einspeisezähler ab und stellt diese der produzierten Strommenge gleich. Dadurch müssen die Anlagenbetreiber, deren Generatoren in der Förderung sind, keinen weiteren Zähler installieren.
Installation eines Produktionszählers lohnt sich
Allerdings würde sich der Einbau eines Produktionszählers durchaus lohnen – zumindest bei großen Anlagen, betont Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. Zumindest ist die Installation eines Produktionszählers nicht verboten. Zudem kann der Netzbetreiber dann die tatsächlich produzierte Strommenge der GSE mitteilen und nicht die eingespeiste Strommenge. „Dies ist sehr interessant, da sich produzierte Strommenge zwischen 1,5 und 2,5 Prozent über der eingespeisten Strommenge liegt“, rechnet Andreas Lutz vor. „Pro Megawatt erhöht sich dadurch der Ertrag um 5.000 bis 10.000 Euro pro Jahr. Der Einbau lohnt sich somit sehr schnell.“
Vorgaben für Produktionszähler beachten
Wenn der Anlagenbetreiber bereits einen Produktionszähler installiert hat oder will er einen neuen Zähler einbauen, muss er allerdings konkrete Vorgaben beachten. Zunächst sollte er beim Netzbetreiber nachfragen, ob ein vorhandener Zähler von ihm akzeptiert wird. Zudem muss dieser aus der Ferne auslesbar sein. Falls dem nicht so ist, müssen diese alten Zähler auf Kosten der Anlagenbetreiber ausgetauscht werden. „Die Verantwortung für die Auslesung und Übermittlung der Zählerwerte liegt beim Netzbetreiber“, erklärt Andreas Lutz. „Hierfür muss mit dem Netzbetreiber ein Vertrag geschlossen werden. Die Verantwortung für die Installation und Wartung des Zählers bleibt dagegen immer beim Anlagenbetreiber. Jedoch kann dieser mit dem Netzbetreiber gegen Vergütung einen Vertrag für diese Leistung schließen.“
Neues Format für die Abrechnung
Sind die Zählerwerte an die GSE übermittelt, muss der Anlagenbetreiber in Rom für den eingespeisten Strom eine Rechnung stellen. Konnte er diese bisher im PDF-Format einsenden, muss er sie jetzt im XML-Format erstellen. „Die elektronische Rechnung wird im GSE-Portal erstellt“, erklärt Andreas Lutz die Prozedur. „Man erhält danach wie bisher ein PDF, allerdings nun mit dem Aufdruck ‚preliminare – non valido ai fini fiscali‘.“ Diese vorläufige Abrechnung ist also nicht für die Steuererklärung gültig. Dafür stellt die GSE noch zusätzlich eine Datei im XML-Format und eine Datei im p7m-Format aus. Erst diese beiden Dokumente sind für steuerliche Zwecke gültig. Allerdings kann die Ausstellung der beiden Dokumente einige Zeit dauern, kündigt die GSE schon jetzt an. „Diese müssen für steuerliche Zwecke durch einen autorisierten Dienstleister archiviert werden“, betont Andreas Lutz. „In der Regel wird dies der Steuerberater machen. Die Leistung sollte aber mit diesem schriftlich abgeklärt werden.“ (Sven Ullrich)