Die italienische Regierung hat Sonderabgaben für Photovoltaikanlagen beschlossen. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Leistung der Anlage und danach, ob der Betreiber eine Förderung bekommt. Doch auch ohne Teilnahme am Fördersystem müssen die Betreiber eine Sonderabgabe bezahlen.
Aus Rom kommt weiteres Ungemach auf die italienischen Betreiber von Photovoltaikanlagen zu. Nachdem die italienische Regierung im vergangenen Jahr schon rückwirkende Kürzungen der Einspeisetarife für Solarstrom aus Generatoren mit einer Leistung von mehr als 200 Kilowatt vorgenommen hat, bittet sie jetzt auch die Betreiber kleinerer Anlagen zur Kasse. Denn zum Jahreswechsel verabschiedete sie neue Abgaben für Photovoltaikanlagen.
Abgabe wird nach Generatorgröße gestaffelt
In Zukunft müssen Betreiber von Solarstromanlagen, die eine Förderung aus dem Conto Energia bekommen, eine zusätzliche jährliche Abgabe zahlen. Diese wird anhand der Größe des Generators berechnet. Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und sechs Kilowatt müssen demnach mit Kosten von 2,20 Euro pro installiertes Kilowatt rechnen. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen sechs und 20 Kilowatt fallen jährliche Zusatzkosten von zwei Euro pro Kilowatt an. Leistet der Generator zwischen 20 und 200 Kilowatt, muss der Betreiber jedes Jahr eine Sonderabgabe von 1,80 Euro pro installiertes Kilowatt an die Gestore dei Servici Energetici (GSE) abführen. Für Anlagen mit einer Leistung zwischen 200 Kilowatt und einem Megawatt beträgt die Sonderabgabe 1,40 pro Kilowatt. Am besten kommen noch die Betreiber von großen Solarparks weg. Diese müssen für ihre Anlage jedes Jahr 1,20 Euro pro installiertes Kilowatt nach Rom überweisen. Die Regierung begründet die Sonderabgabe mit der entstandenen Finanzierungslücke bei der GSE, die durch die bestehenden Fördermechanismen entstanden sei. Diese solle mit dem Geld der Anlagenbetreiber geschlossen werden. Nur die Betreiber von kleinen Anlagen mit einer Leistung von bis zu drei Kilowatt bleiben von der Sonderabgabe verschont.
Sonderabgabe ohne Einspeisevergütung
Doch nicht nur die Anlagenbetreiber, die für ihren Solarstrom Geld aus dem Fördertopf bekommen, müssen sich auf erhebliche Mehrkosten einstellen. Auch die Anlagenbesitzer, die vom Net Metering Programm profitieren, werden zur Kasse gebeten. So werden für Anlagen mit einer Leistung zwischen drei und 500 Kilowatt jährlich 30 Euro fällig, die die Betreiber nach Rom überweisen müssen. Für die Eigentümer von Generatoren mit einer Leistung zwischen 20 und 500 Kilowatt kommen zusätzlich noch jährliche Sonderabgaben in Höhe von einem Euro pro Kilowatt dazu. Auch von dieser Regelung nimmt Rom die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu drei Kilowatt aus. (su)