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Schlimmer geht immer

Mehr als 10.000 Demonstranten am Brandenburger Tor sowie unzählige Zuschriften an die Redaktion zeigen, wie besorgt die Menschen in der Solarbranche sind. Der Geschäftsführer eines mittelständischen Berliner Installationsbetriebs berichtet von einer Welle von Auftragsstornierungen direkt nach der Vorstellung der Kürzungsvorschläge von Umwelt- und Wirtschaftsminister. Bis zum 1. April sind die Auftragsbücher vieler Installateure noch prallvoll. Danach aber stehen gerade in vielen mittelständischen Betrieben auch Entlassungen an. So geht der Geschäftsführer aus Berlin davon aus, sich von 50 der 70 Handwerker trennen zu müssen, um mit einer Kernmannschaft im Wettbewerb bestehen zu können. Andere Firmen wie Solartechnik Hamm probieren, über die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder neue Aufträge zu erhalten. Seine Firma werde künftig verstärkt Heiztechnik und intelligente Systeme anbieten, sagt Vertriebsmitarbeiter Andreas Strathaus.

Seit Ende Februar werden auf politischer Ebene ständig neue Forderungendiskutiert. Erst wenige Tage vor der abschließenden Lesung im Bundestag können sich die Regierungsfraktionen schließlich auf nachträgliche Änderungen einigen. Eines hat die Regierung bis dahin schon geschafft – sie hat für eine größtmögliche Verunsicherung im Markt gesorgt. Die Abstimmung im Bundestag stand zu Redaktionsschluss noch aus, allerdings zeigte der geänderte Gesetzentwurf sehr deutlich, in welche Richtung die Solarförderung nun steuern wird. Die Entscheidung des Bundesrates wird frühestens am 11. Mai fallen, so dass einige Regelungen doch erst rückwirkend wirklich in Kraft treten werden.

Nur wenig Diskussion gab es über die größeren Einmalkürzungen, die nun zum 1. April erfolgen sollten, und nicht wie ursprünglich von Umweltminister Röttgen und Wirtschaftsminister Rösler geplant zum 9. März. Es wird in diesem Zuge auch die Zahl der Anlagenklassen auf nur noch drei reduziert. Kleine Dachanlagen bis zehn Kilowatt erhalten 19,5 Cent, Anlagen zwischen 10 und 1.000 Kilowatt demnach 16,5 Cent und Freiflächenanlagen zwischen einem und zehn Megawatt 13,5 Cent je Kilowattstunde.

Für viel mehr Diskussionsstoff sorgten die ursprünglich geplanten Übergangsfristen. Nicht zuletzt auf Dringen verschiedener unionsgeführter Bundesländer sind diese nun für kleine Anlagen überhaupt erst in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. So gilt, dass Anlagen an oder auf Gebäuden und Lärmschutzwänden, die bis zum 24. Februar „nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren unter Angabe des genauen Standorts und der zu installierenden Leistung der Anlage gestellt“ haben, bis zum 30. Juni zu den alten Konditionen realisieren können.

Übergangsfristen verlängert

Bei Solarparks muss nach dem Entwurf bis zum 1. März ein Bebauungsplan oder ein Beschluss über dessen Aufstellung gefasst worden sein, damit die Anlagen noch bis zum 30. September zu den derzeit geltenden Tarifen angeschlossen werden können. Sollte kein Verfahren für einen Bebauungsplan notwendig sein, zählt in diesem Falle die Einleitung eines Verfahrens nach dem Baugesetzbuch. Zugleich ist im Entwurf vermerkt, dass zukünftig Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden wie Scheunen oder Schuppen nur noch die niedrigere Freiflächenvergütung von 13,5 Cent je Kilowattstunde erhalten.

Mit dem Marktintegrationsmodell ist im Gesetz eine weitere Kürzung versteckt, die alle Anlagen bis ein Megawatt Leistung trifft. Kleine Dachanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt sollen nur noch 80 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet bekommen, der Rest muss selbst verbraucht oder vermarktet werden. Dies sind noch mal fünf Prozent mehr als von den Ministern vorgeschlagen. Für Systeme zwischen 10 und 1.000 Kilowatt liegt der Wert bei 90 Prozent.

Die Marktintegration für größere Anlagen wurde hingegen überraschend gestrichen. Bei der Anhörung im Umweltausschuss lehnten die Experten das Modell allerdings für alle Anlagen fast einstimmig als nicht realisierbar und unpraktikabel ab. Selbst der BDEW, nicht gerade als Fan der Photovoltaik bekannt, äußerte massive Kritik an dem Modell, dass die Fraktionen aber weitgehend unverändert ließen. Es zeichnet sich ab, dass die Marktintegration auf ganz anderer Ebene angegangen werden muss, dadie derzeitige Organisation des Strommarktes nicht kompatibel mit den fluktuierenden Erneuerbaren ist und grundlegend geändert werden muss.

Die Regierungsfraktionen haben den „atmenden Deckel“, der eine zubauabhängige Degression der Einspeisetarife vorsieht, wieder in das Gesetz aufgenommen. Die Minister planten ursprünglich, sich eine Verordnungsermächtigung ins EEG zu schreiben. Röttgen und Rösler wollten am Parlament vorbei allein über weitere Änderungen entscheiden. Ihre Mitbestimmung wollten sich aber nicht einmal die Abgeordneten von Union und FDP nehmen lassen. An den monatlichen Absenkungsschritten hielten die Fraktionen fest. Ab Mai sollen die Tarife um jeweils ein Prozent sinken. Ab November orientiert sich die Degression dann wieder am Zubau in den Vorquartalen. Je nachdem, ob der festgelegte Zubaukorridor über- oder unterschritten wird, soll die Vergütung dann auf das Gesamtjahr gerechnet zwischen 29 Prozent sinken oder um sechs Prozent steigen. Bei einem Zubau im politisch gewollten Korridor würde laut Entwurf um maximal 11,4 Prozent gekürzt. Allerdings beharren dieFraktionen auf einer Rückführung des Ausbaukorridors. 2017 sollen dann nur noch zwischen 900 und 1.900 Megawatt Photovoltaik zugebaut werden.

Mit all diesen Maßnahmen wollte die Regierung den Ausbau und die Kosten der Photovoltaik begrenzen. Doch mit ihren Ankündigungen im Februar haben die Minister nur einen neuen Run ausgelöst. Bis Ende März könnten in Deutschland erneut bis zu drei Gigawatt neu installiert worden sein, sagt Analyst Dirk Morbitzer von Renewable Analytics. Danach wird sich der Markt aber wohl deutlich abkühlen. Der Zubau dürfte in diesem Jahr irgendwo zwischen vier und sieben Gigawatt liegen, sagt Morbitzer.

Argumente zum Solarstromausbau

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Sandra Enkhardt

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