Der Schweizer Bundesrat hat eine Liberalisierung des eidgenössischen Strommarkts beschlossen. So sollen in Zukunft alle Schweizer Haushalte und Unternehmen ihren Stromanbieter frei wählen dürfen. Bisher gilt die Wahlfreiheit nur für Betriebe mit einem Stromverbrauch jenseits der 100 Megawattstunden pro Jahr.
Quartierstromhandel vereinfachen
Gleichzeitig will der Bundesrat den direkten Handel mit Solarstrom vereinfachen. So sollen in Zukunft Betreiber von Strom aus Photovoltaikanlagen ihren Strom ohne weitere Hürden innerhalb von Quartieren vermarkten können. Zudem will der Bundesrat Energiegemeinschaften stärken und die noch bestehenden Hürden abbauen.
Grundversorgung nur mit Erneuerbaren
Die Regierung in Bern verspricht sich dadurch eine bessere Integration des dezentral produzierten Ökostroms in den Strommarkt. So enthält der Vorschlag des Bundesrates auch, dass jeder Schweizer das Recht hat, in der Grundversorgung zu bleiben oder aus dem freien Markt wieder in die Grundversorgung zurückzukehren. Um auch hier die Energiewende stärker voranzubringen, soll zudem festgelegt werden, dass die Verteilnetzbetreiber in der Grundversorgung ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien liefern dürfen. Damit geht der jetzige Vorschlag über die bisherigen Ziele hinaus. Denn diese beinhalteten, dass nur ein bestimmter Anteil des Stroms in der Grundversorgung erneuerbar sein soll.
Gesetzentwurf für 2021 vorgesehen
Um dabei keinen Anstieg der Stromkosten auszulösen, soll die bisherige Prüfung der Angemessenheit von Tarifen und Produktvorgaben in der Grundversorgung weitergeführt werden. Er zehn Jahre nach Inkrafttreten der Beschlüsse kommt diese auf den Prüfstand und wird bei Bedarf angepasst.
Allerdings ist das erst ein erster Aufschlag der Regierung. Das Umwelt- und Energieministerium wird jetzt Eckpunkte für eine vollständige Marktöffnung erarbeiten und bis Anfang 2021 eine entsprechende Änderung des Stromversorgungsgesetzes vorlegen. (su)