Die Tarife für die Einspeisung von Überschussstrom aus Eigenverbrauchsanlagen in der Schweiz sinken um durchschnittliche 14 Prozent. Vor allem die Anlagenbetreiber im Netzgebiet des Berner Versorgers BKW sind von einer drastischen Tarifsenkung betroffen. Andere Netzbetreiber haben die Tarife erhöht.
Neben der Absenkung der Kostendeckenden Einspeisevergütung und er Investitionsförderung zahlen zusätzlich auch die Schweizerischen Energieversorger weniger für den eingespeisten Überschussstrom aus Eigenverbrauchsanalgen. Das teilt der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) mit. Dieser erhebt jedes Jahr die Einspeisebedingungen der Verteilnetzbetreiber für Solarstrom in der ganzen Schweiz und veröffentlicht sie auf der Internetseite des Verbands.
Aus den aktuellen Daten geht hervor, dass die Rückliefertarife für Strom aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt seit Anfang dieses Jahres nur noch durchschnittlich neun Rappen pro Kilowattstunde betragen. Damit sind die Einspeisevergütungen um 14 Prozent gesunken. VESE kritisiert vor allem, dass die Energieversorger die Rückspeisetarife absenken, obwohl sie den Strom nicht sehr viel billiger als vorher an die Kunden verkaufen. Schließlich sind die Haushaltstarife in der Schweiz zum Jahreswechsel nur um drei Prozent gesunken, wie VESE betont.
Die Unterschiede sind groß
Allerdings sind die Unterschiede in der Schweiz enorm. Während die Industriellen Werke Basel den Strom für 23 Rappen pro Kilowattstunde abnehmen, hat vor allem der Berner Versorger BKW Energie drastisch gekürzt – immerhin von 9,7 auf vier Rappen pro Kilowattstunde. Vor allem diese Absenkung hat zum massiven Rückgang der durchschnittlichen Rückliefertarife geführt. Die neuen Daten des VESE beziehen sich auf die 30 größten Verteilnetzbetreiber der Schweiz, welche zusammen 64 Prozent der Schweizer Bevölkerung versorgen. Immerhin haben einige Schlusslichter des Jahres 2016 ihre Bedingungen leicht verbessert. Einige haben die Tarife im Vergleich zum Vorjahr angehoben oder haben eine garantierte Abnahme ovn Herkunftsnachweisen eingeführt. Die VESE führt das vor allem auf den politischen Druck der vielen betroffenen Anlagenbesitzer zurück, den diese aufbauen können, da sie dank der Daten von pvtarif.ch sehen, wie viel die Anlagenbetreiber in anderen Netzgebieten bekommen. Dies habe sicherlich die Tarifentschiede einiger Elektrizitätswerke beeinflusst, vermutet Diego Fischer, Projektverantwortlicher für pvtarif.ch und Mitglied des Vorstandes von VESE.
Doch da ausgerechnet die BKW ein relativ großes Netzgebiet hat, fällt deren drastische Absenkung stärker ins Gewicht als die vorsichtige Anhebung der Tarife durch kleinere Netzbetreiber. In diesem Falle stehe aber die politische Auseinandersetzung mit mehreren Vorstößen noch aus, die im Berner Großen Rat bereits verhandelt werden. Deren Ausgang könne zu einer Anhebung der Tarife führen.
Großhandelspreise bestimmen Rückliefertarife
Als eine Grund für die Absenkung sieht der VESE vor allem die Entscheidung der staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich ElCom vom April 2016. „Gemäß diesem Entscheid ist heute einzig der Einkaufspreis von Fremdenergie eines Elektrizitätswerks ausschlaggebend für die rechtlich einforderbare Vergütung“, erklärt Diego Fischer. „Zum Glück gibt es nach wie vor eine Mehrheit der Elektrizitätswerke, welche freiwillig einen höheren Einspeisetarif gewähren als das Minimum gemäß ElCom. Ein solcher Einspeisetarif berücksichtigt zum Beispiel auch die Gestehungskosten der eigenen Kraftwerke des Elektrizitätswerks, die höher liegen als die Einkaufspreise von Fremdenergie, sowie die zusätzliche Abnahme der Herkunftsnachweise zu einem Fixpreis.“
Die Betreiber von Solaranlagen können zudem auf die Energiestrategie 2015 hoffen. Zwar haben die Räte die Anbindung der Rückliefertarife an die Strompreise für Haushaltskunden aus der Energiestrategie noch gestrichen. Doch verhindere das neue Gesetz immerhin, dass der sehr tiefe Marktpreis als Referenz für den Rückliefertarif herangezogen werden dürfe, betont VESE. (su)