Das Schweizer Gesetz zur Förderung von Ökostrom stößt schon vor seiner Einführung am 1. Januar 2009 an seine Kapazitätsgrenzen. Besonders Photovoltaik-Anlagen sind von der Deckelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) betroffen. Nach Angaben des Bundesamts für Energie (BFE) wurden zwischen Anfang Mai und Ende Oktober insgesamt 5426 Anlagen für die staatliche Förderung angemeldet. Bereits im August sei demnach das jährliche Zubaukontigent für 2008 ausgeschöpft gewesen. Das BFE habe für die Photovoltaik daher einen Bescheidstopp verfügt und den Netzbetreiber swissgrid angewiesen, für 2008 keine positiven Bescheide für Solarstromanlagen mehr auszustellen. Rund 3000 Anlagen können zunächst nicht berücksichtigt werden und wurden auf eine Warteliste gesetzt, wie das Schweizer Bundesamt mitteilte.
Nur 1500 Anlagen seien bislang bewilligt, sagt Matthias Leuenberger vom Fachverband Swisssolar. Rund 16 Millionen Franken stünden für die Photovoltaik zur Verfügung. Das sind fünf Prozent der Gesamtförderung für erneuerbare Energien in Höhe von von 320 Millionen Franken. Dies reiche für einen jährlichen Zubau von vier Megawatt. Hinzu kämen nochmals 10 Millionen Franken für Anlagen die zwischen 2006 und 2008 installiert worden seien, wie Leuenberger mit Verweis auf die Rückwirkungsklausel erläutert. Der Verband sieht dennoch dringenden Handlungsbedarf.
Es zeichne sich eine Blockierung des neuen Fördersystems ab, räumt auch das BFE ein. Im Schweizer Parlament gab es bereits mehrere Vorstöße, in denen eine Aufhebung oder Anhebung des festgelegten Photovoltaik-Kostendeckels oder des Gesamtdeckels sowie der Zubaukontigente gefordert wurde. Bis Mitte 2009 sollen nun Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Kurzfristig will das BFE eine vorsichtige Überbuchung der einzelnen Technologie-Teildeckel zulassen, da nicht alle Anlagen schon zum 1. Januar 2009 in Betrieb gingen. Viele befänden sich noch in der Projektierungs- und Bauphase. Die KEV erhalten jene Anlagenbetreiber, die ihren Strom ins Netz einspeisen und nicht für den Eigenbedarf verwenden.
KEV weist "fatalen Konstruktionsfehler" auf
Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie fordert, die verfügbaren Mittel für Photovoltaik innerhalb der Einspeisevergütung anzuheben. Mittelfristig müsse es aber eine ungedeckelte Einspeisevergütung für alle erneuerbaren Energien wie in Deutschland geben, fordert Leuenberger von Swisssolar. Nur dies sichere einen kontinuierlichen Zubau. Eine Umverteilung zu Lasten anderer erneuerbarer Energien solle es möglichst nicht geben, sagt Leuenberger weiter. Die KEV weise einen „fatalen Konstruktionsfehler“ auf. Wegen der beschränkten finanziellen Mittel werde Swissgrid voraussichtlich schon im nächsten Frühjahr keine Gesuche mehr entgegennehmen, da dann das jährliche Zubaukontigent erschöpft sei. Dies werde sich auf negativ auf die Branche insgesamt auswirken, so die Einschätzung des Verbands. Die Unternehmen verfügten derzeit noch über volle Auftragsbücher, doch schon 2010 werde praktisch nicht mehr zugebaut, weil die finanzielle Unterstützung fehle, warnt Leuenberger.
Nach Angaben des BFE gibt es in der derzeit in der Schweiz rund 30 Megawatt installierte Solarstromleistung. Diese trägt zu 0,04 Prozent zur gesamten Stromproduktion des Landes bei. Bis 2050 könnten nach Schätzungen des Bundesamts rund ein Fünftel ders derzeitigen Bedarfs durch Solarstrom gedeckt werden.(SE)