Die eidgenössische Netzgesellschaft Swissgrid nimmt in diesem Jahr keine weiteren Anlagen auf die Warteliste zur Kostendeckenden Einspeisevergütung mehr auf. Das Bundesamt für Energie rät den Anlagenbetreibern, auf die Einmalvergütung umzusteigen.
Nach Angaben des eidgenössischen Bundesamts für Energie (BFE) hat Swissgrid die Liste für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) derzeit geschlossen, so dass keine weiteren Anlagen aufgenommen werden. Wie die Behörde mitteilt, ist das gesamte Kontingent an Fördergeldern bereits vollständig ausgebucht und eine Aufnahme von weiteren Anlagen auf die Warteliste würde die Liquidität des KEV-Fonds gefährden.
Zwar wurde im vergangenen Jahr der Netzzuschlag, mit dem die schweizerischen Stromverbraucher den Fördertopf füllen, auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben und auch im kommenden Jahr wird voraussichtlich der Netzzuschlag auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde weiter steigen. Das hängt allerdings vom Ausgang des Volksentscheids am 21. Mai ab. Denn dazu muss die Energiestrategie 2050 in Kraft treten. Andernfalls können auch 2018 keine weiteren Anlagen auf die Warteliste zur KEV aufgenommen werden.
Zu wenig Geld im Fördertopf
Für die KEV stehen keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung, so dass für diese die Höhe des Netzzuschlags ausschlaggebend ist. Zudem hängt die Fülle des Födertopfes am Stromverbrauch. Dieser ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken aufgrund des langsameren Wirtschaftswachstums, der warmen Witterung und der Effizienzmaßnahmen. Dazu kommt noch der sinkende Verkaufsreis von Strom aus Anlagen, die eine KEV bekommen, so dass immer mehr Geld aus dem Fördertopf an diese älteren Generatoren fließt. Ein dritter großer Posten, der den KEV-Fonds schmälert sind die Rückerstattungen an Großverbraucher. Dadurch stehen weniger Fördermittel für eine wachsende Zahl von Anlagen zur Verfügung, die sich für eine Einspeisevergütung angemeldet haben. Diese Liste umfasst derzeit 36.256 Anträge und sie wird immer länger, so dass das BFE jetzt erst einmal die Notbremse gezogen hat.
BFE rät zur Einmalförderung
Das BFE rät deshalb zunächst einmal Betreibern von kleinen Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt, auf die Einmalvergütung umzusteigen. Die lange Liste und die Aussicht darauf, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Energiestrategie 2050 die KEV ausläuft, bestehen für Anlagen, die jetzt zur Einspeisevergütung angemeldet werden, keine realistischen Chancen mehr, diese zu bekommen. Im Rahmen der Einmalförderung bekommen die Anlagenbetreiber einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 bis 30 Prozent der Investitionskosten. Die Höhe wird anhand der Kosten für eine Referenzanlage bemessen. Dafür stehen im Moment 100 Millionen Franken zur Verfügung. Derzeit zahlt Swissgrid nach eigenen Angaben monatlich Einmalvergütungen für etwa 1.000 Anlagen aus. Denn och beträgt die Wartezeit auf die Förderung derzeit etwa neun Monate.
Warteliste bereinigen
Zudem fordert das BFE Projektierer auf, ihren Antrag auf eine KEV zurückzuziehen, wenn sie wissen, dass die Anlage nicht mehr gebaut wird. Denn auf der Warteliste zur KEV stehen viele Karteileichen. Schließlich kann der Projektierer die Anlage schon zur KEV anmelden, wenn sie noch nicht gebaut ist und bekommt dann nach der Inbetriebnahme die Einspeisevergütung in der Höhe, wie sie zum Zeitpunkt der Anmeldung galt. Allerdings wird die 20jährige Vergütungsdauer ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur KEV gemessen. Anlagen, die erst fünf Jahre später gebaut werden, bekommen dann nur noch 15 Jahre lang eine Einspeisevergütung. (Sven Ullrich)