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Unerwünschter Besuch

Kurz nach zwölf Uhr am dritten und letzten Tag der Intersolar macht sich Hans Urban, stellvertretender Geschäftsführer des Montagesystemherstellers Schletter, auf den Weg zu einem Nachbarstand, dem chinesischen Hersteller von Montagesystemen Versolsolar aus Hangzhou. Im Schlepptau hat Urban einen Patentanwalt und einen Rechtsanwalt – beide aus dem Hause Schletter – sowie eine Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts München. Wenige Minuten später wird diese den Mitarbeitern am Versolsolar-Stand eine einstweilige Verfügung wegen kopierter Produkte überreichen.

Ein Messebesucher, der die Komponenten von Montagesystemen nicht im Detail kennt, wird nichts Auffälliges an dem Versolsolar-Stand finden. Ein Stand wie jeder andere: mittlere Größe, ein Empfangstresen, ein paar Tische mit Stühlen für Gespräche, Broschüren undeine Vitrine mit Produktmustern. Darin liegen, sorgfältig aneinandergereiht, die üblichen Haken, Schrauben, Klemmen und Profile. Die Produkte, um die es Schletter an dem Tag geht, sind darin nicht zu sehen. Doch nach einiger Vorarbeit sind Urban und seine Kollegen sich sicher, dass es hier irgendwo raubkopierte Produkte geben muss.

Vorarbeit nötig

Wenn ein Unternehmen ein anderes abmahnen will, muss es sorgfältige Arbeit im Vorfeld leisten. Schletter hatte schon vor der Intersolar den Verdacht, dass der Mitbewerber möglicherweise kopierte Produkte auf der Messe zeigen würde, und setzte seine eigene Rechtsabtei- lung darauf an. Rechtsanwalt Stephan Dobrowolski und Patentanwalt Christian Rohm besorgten sich die Broschüren von Versolsolar und verglichen die Bilder mitihren eigenen Komponenten. Danach stand für sie fest, dass ihr Dachhaken „Rapid 2+“ und die Trapezblechschelle „Fix2000 KlickTop“ kopiert wurden.

Auf die beiden Gestellkomponenten hat Schletter nach eigenen Angaben bjeweils deutschen Gebrauchsmusterschutz. Das heißt, diese dürfen hierzulande ausschließlich von Schletter oder mit Zustimmung Schletters hergestellt, vertrieben und verbaut werden. Für Europa und die USA sowie teilweise für China seien entsprechende Patentanmeldungen auf den Weg gebracht.

„Eindeutiger geht’s nicht“, stellt Rohm fest. „Die Firma hat sogar unnötige Dinge gleich mitkopiert, wie zum Beispiel die Markierungsrillen. Das nennt man sklavische Nachahmung.“ Sklavische Nachahmung bedeutet, dass Produkte bis ins letzte Detail nachgeahmt werden, obwohl dazu technisch keine Notwendigkeit besteht.

Schnell zum Gericht

Da Versolsolar die Produkte nicht offen am Stand ausstellte, mussten Urban und Rohm anhand der auf dem Messestand ausliegenden Kataloge vorgehen. Damit marschierte der Rechtsanwalt von Schletter am ersten Messetag zum Landgericht München und stellte in einem Eilverfahren einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung von Gebrauchsmustern. „Darin wird beantragt, es dem Verletzer zu untersagen, die Produkte weiter herzustellen oder anzubieten“, erklärt Schletters Patentanwalt Rohm. Außerdem wurde, wie sonst auch üblich, beantragt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft zu vollstrecken. Dabei ist es nach Aussage des Münchner Rechtsanwalts Ulrik Gollob völlig ausreichend, dass Versolsolar die Produkte mit dem Messeauftritt in Deutschland bewirbt. „Das ist ein Verstoß gegen den Gebrauchsmusterschutz. Wenn jemand Gebrauchsmusterschutz hat, dann kann er anderen damit den Nachbau und das Bewerben von nachgebauten Teilen untersagen.“ Wird dem Antrag auf einstweilige Verfügung stattgegeben, können mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die entsprechenden Exponate vom Stand entfernt werden. Gleiches gilt für Werbematerial wie Produktkataloge, in denen sie gezeigt werden. Falls nötig, kann der Gerichtsvollzieher hierfür den Stand komplett durchsuchen.

Gerichtsvollzieherin im Einsatz

Am Freitagmorgen war es so weit. Die Gerichtsvollzieherin benachrichtige Hans Urban, dass sie wenig später auf die Messe kommen würde. Zierlich von Gestalt, machte sie einen umso resoluteren Eindruck. Verstärkt wurde sie von vier Security-Mitarbeitern, die zu ihrem Schutz dabei waren.

Knapp eine halbe Stunde dauerte das Aufeinandertreffen von Schletter und Versolsolar. Die Gerichtsvollzieherin überreichte die einstweilige Verfügung und ließ sich die notwendigen Dokumente unterschreiben. Dann begann die Suche nach den entsprechenden Produkten. „Die Durchsuchung war erfolgreich“, sagt Rohm. Die Gerichtsvollzieherin fandeinen Musterkoffer, in dem sich mehrere Gegenstände befanden, die vermutlich den Gebrauchsmusterschutz verletzen. Diese Muster verwahrt nun die Gerichtsvollzieherin.

Verschreckt sahen die beiden chinesischen Mitarbeiter dem Geschehen zu, die den Stand, anders als ihre Kollegen, nicht verlassen hatten. „Wir sind zum ersten Mal auf der Intersolar. Es macht mir Angst. Sie sind so unfreundlich“, sagte die Chinesin über die ungebetenen Standbesucher. Wenig später nahmen zwei Polizisten, die dazugekommen waren, ihre Daten auf sowie die ihres verbliebenen Kollegen. Die Gerichtsvollzieherin packte ihre Sachen zusammen und verabschiedete sich zusammen mit den Security-Männern. Um 13.30 Uhr war die Aktion beendet. Theoretisch hätte der Anbieter aus China nun mit den verbliebenen Produkten und Katalogen weiter ausstellen können, doch der Messestand blieb zunächst verwaist.

Genug Aufsehen hatte das Geschehen an den Nachbarständen und in den Gängen erregt. Wenig später stand ein Mitarbeiter von Mounting Systems vor Hans Urban und gratulierte ihm zu dem Eingriff. Eine Kollegin von K2 tat das Gleiche. Produktpiraterie ist nicht nur für Schletter ein Problem. „Auch die Produkte anderer namhafter Montagesystemhersteller werden von manchen Wettbewerbern millimetergetreu kopiert“, sagt Rohm, der den internationalen Markt für das Unternehmen Schletter beobachtet.

Freier Markt

Mit dem Schritt wolle Schletter keinen falschen Eindruck erwecken, betont Hans Urban gleich mehrfach. „Wir sind der ganz klaren Ansicht, dass wir Gott sei Dank in einem freien Land leben, in dem jeder tun, machen und verkaufen kann,was er gerne will“, sagt er. Sein Unternehmen stelle sich auch gern dem Wettbewerb mit Anbietern aus China. „Wenn die Kollegen aus Asien gute Lösungen haben, warum sollen sie diese nicht auch in Deutschland verkaufen?“, fährt Urban fort.

Allerdings werde sein Unternehmen es nicht akzeptieren, dass Produkte, die „ganz klar und unverkennbar von Schletter sind, ohne jegliche eigene Entwicklungsleistung eins zu eins“ kopiert und verkauft werden sollen. „Zum einen ist das eine vollkommene Missachtung jeglicher Schutzrechte und hat mit einem fairen Wettbewerb nicht das Geringste zu tun.“ Außerdem ärgert es ihn, wenn durch das Kopieren des kompletten Produktdesigns der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich um Original-Schletter-Komponenten handele. Diese haben, wie Urban sagt, nach mehr als zehn Jahren am Markt „einen gewissen Ruf für qualitativ hochwertige Lösungen“. Der Käufer gehe dann davon aus, dass die Statikberechnungen und Zulassungen des Marktführers auch für die kopierten Produkte gelten.

Bogen überspannt

„Damit ist für uns der Bogen eindeutig überspannt“, sagt er. „Im Interesse unserer Kunden sehen wir es als unsere Pflicht an, in solch einem Fall ganz eindeutig zu reagieren und solche Aktionen, wann immer wir können, zu unterbinden.“ Patentanwalt Christian Rohm ergänzt: „Plagiatoren suchen sich ganz gezielt erfolgreiche Produkte renommierter Unternehmen aus und sparen dadurch Kosten für Entwicklung und Marketing.“ Das sei auf keinen Fall hinnehmbar.

So weit die Position von Schletter. Der chinesische Hersteller hat auf mehrfache Anfragen bis zum Redaktionsschluss Ende Juni nicht reagiert.

Die nächsten Schritte werden von dem Montagesystemspezialisten aus Haag viel Geduld erfordern. 16.000 Euro Gerichtskosten seien entstanden, unter anderem für das Einschalten einer Münchner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei. Hierfür muss laut Gerichtsentscheid die Gegenseite aufkommen. Doch China ist weit, und Schletter ist noch nicht klar, wie die Firma das Geld zurückbekommen kann. „Wir werden die Sache weiter beobachten.“ So viel steht für Urban und seine Kollegen jedenfalls fest.

Ina Röpcke

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