Das VDE|FNN hat neue Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern vorgelegt. Es geht vor allem um die Verbesserung der Kommunikation und den Datenaustausch. Änderungsvorschläge können noch bis zum 25. Oktober eingereicht werden.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat neue Regeln für den Betrieb und die Planung von Netzen veröffentlicht. In der Neuerung geht es vor allem um die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern und die Ausgestaltung der Schnittstellen zwischen den Mittel- und Hochspannungsebenen. Der Verband sieht die Notwendigkeit der Neuregelung, weil immer mehr Erzeugungsanlagen am Verteilnetz angeschlossen werden. Deshalb müssen die Netzbetreiber immer intensiver über die Spannungsebenen hinweg zusammenarbeiten, um das System weiterhin sicher betreiben zu können. „Netzführung wird noch mehr Teamarbeit, als sie heute schon ist“, erklärt Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN. „Schalthandlungen sowie Bauarbeiten am Netz können mittlerweile spürbare Auswirkungen in über- und unterlagerten Netzen haben. Dafür sind neue Regeln notwendig.“
Kommunikation verbessern
Konkret geht es vor allem um die Kommunikation zwischen den Betreibern der verschiedenen Netzebenen. Diese müssen sich intensiver gegenseitig abstimmen und informieren. Die neue Anwendungsregeln (E VDE-AR-N 4141-1) definiert die dafür erforderlichen Prozesse und den konkreten Datenumfang. So müssen sich die Netzbetreiber vor allem miteinander abstimmen, wenn es um die mittelfristige Netzplanung, die Installation neuer Betriebsmittel wie Blindleistungskompensatoren und Bauarbeiten am Netz geht. Aber auch über geplante Abschaltungen im täglichen Netzbetrieb müssen die einzelnen Netzbetreiber vorher bekanntgeben. Zudem müssen die Netzbetreiber die konkreten Schritte des Bauablaufs wie den Zeitpunkt und den Umfang von Abschaltungen gemeinsam planen.
Monitoring des Netzzustands einrichten
Zudem definiert die neue Anwendungsregel den gegenseitigen Austausch von aktuellen Netzzustandsinformationen und welche Steuersignale künftig die Priorität haben, wenn sie gegenläufig sind. Wenn beispielsweise ein Verteilnetzbetreiber Anlagen aufgrund von Engpässen abregeln muss, kann der Übertragungsnetzbetreiber keine oder nur eingeschränkt Systemdienstleistungen von diesen abgeregelten Anlagen abrufen. Außerdem besteht erstmals die Pflicht, dass Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Monitor einrichten, auf dem der jeweils andere Netzbetreiber die aktuellen Zustandsdaten des Netzes ablesen kann.
Änderungsvorschläge einreichen
Die neue Anwendungsregel „Schnittstelle Übertragungs-/Verteilnetzbetreiber“ ersetzt Teile des Transmission Code 2007 und des Distribution Code 2007. Außerdem setzt der VDE damit Anforderungen aus den drei europäischen Network Codes „Demand Connection“, „Emergency and Restoration“ und „System Operation Guideline“ um. Sie liegt derzeit als Entwurf vor, der auf der Internetseite des VDE|FNN heruntergeladen werden kann. Alle betroffenen Netzbetreiber, Unternehmen und Verbände sind dazu aufgerufen, Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Diese können noch bis zum 25. Oktober 2017 an das VDE|FNN geschickt werden.
Im nächsten Schritt wird das VDE|FNN auch die Anwendungsregel für die Schnittstellen zwischen Verteilnetzbetreibern verändern. Derzeit laufen dazu die Vorbereitungen. (su)