Im Fördertopf für die Kostendeckende Einspeisevergütung der Schweiz wird in diesem Jahr weniger Geld liegen. Deshalb kann die Warteliste für eine Vergütung nicht so schnell abgebaut werden, wie geplant. Das BFE hat deshalb ein aktuelles KEV-Faktenblatt Photovoltaik veröffentlicht.
Das Bundesamt für Energie (BFE) in Bern rechnet für dieses Jahr mit einem Kontingent für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) von 200 Millionen Franken. Voraussetzung ist aber, dass der Bundesrat im Juni dieses Jahres die Anhebung der Netzzuschläge für die Energiewende in der Schweiz auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde verbrauchten Stroms anhebt. Immerhin steht der Betrag von 50 Millionen Franken für die erste Jahreshälfte bereits fest. Die Füllhöhe des Fördertopfes für die zweite Jahreshälfte ist allerdings noch unsicher. Sollte sich der Bundesrat gegen eine Erhöhung der Netzzuschläge entscheiden, steht auch entsprechend weniger Geld zur Verfügung.
Stromverbrauch sinkt
Dabei ist der Fördertopf ohnehin nicht so voll wie im vergangenen Jahr. Das BFE begründet dies mit dem gesunkenen Stromverbrauch und den niedrigeren Marktpreisen für Strom. Dadurch fließt weniger Geld in die Ökostromförderung. Zudem haben die Ausgaben aufgrund der Rückerstattungen an Großverbraucher zugenommen. „Diese Faktoren beeinflussen die langfristige Liquidität, die jederzeit gewährleistet sein muss“, betonen die Berner Beamten vom BFE.
Für neue Anlagen sieht es dementsprechend schlecht aus, eine Förderung über die KEV zu bekommen. Derzeit warten schon 36.700 Anlagenbetreiber auf ihren Bescheid, dass sie eine Einspeisevergütung bekommen. Darunter sind 35.700 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von zwei Gigawatt. Mit dem jetzigen Budget rechnet das BFE damit, dass Anlagenbetreiber in diesem Jahr einen positiven Bescheid bekommen, die ihren Generator bereit bis einschließlich 8. November 2011 zur KEV angemeldet haben. Das sind 1.156 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 50 Megawatt.
Investitionszuschuss als Alternative
Aufgrund der unsicheren Entwicklung der Förderung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz raten die Experten vom BFE dazu, für Anlagen mit einer Leistung zwischen zehn und bis zu 50 Kilowatt die Einmalvergütung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten in Anspruch zu nehmen. Damit warten die Betreiber dieser Anlagen nicht so lange auf ihre Förderung und wenn der Eigenverbrauchsanteil hoch genug ist, ist die Investitionsförderung durchaus eine bessere Alternative, als jahrelang auf die Einspeisevergütung zu warten. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit Dezember 2011 auf der Warteliste zur KEV stehen.
Ab 2018 könnte Fördertopf leer sein
Denn bisher weiß noch niemand, wie es mit der Einspeisevergütung in der Schweiz weitergeht. Das Kontingent für 2017 steht noch nicht fest. Doch selbst wenn die Hochrechnungen des BFE zutreffen, kann die Warteliste um einen Monat abgebaut werden. Dann bekommen Anlagen eine KEV, die bis Ende November 2011 angemeldet wurden. Spätestens 2018 sind die Fördermittel ausgeschöpft, so dass ab diesem Zeitpunkt keine weiteren KEV-Bescheide mehr ausgestellt werden, kündigt das BFE schon mal an. „Erst wenn das Parlament im Rahmen der Energiestrategie 2050 einen höheren Kostendeckel für die Fördermittel festlegt, könnten weitere Anlagen in die Förderung aufgenommen werden“, erklärt das BFE im neu veröffentlichten Faltblatt Photovoltaik. „Die Inkraftsetzung der Energiestrategie 2050 kann nicht vor 2017 erfolgen.“ Die Experten vom BFE gehen sogar davon aus, dass diese Entscheidung erst spät fällt, so dass die neuen Regelungen sogar erst 2018 in Kraft treten.
Vergütungshöhe ist unsicher
Unsicher ist auch die Höhe der Einspeisevergütung. So kann der Betreiber die Anlage zwar gleich in Betrieb nehmen, bekommt für die Zeit, in der er auf die KEV wartet, keine Einspeisevergütung. Wenn er die KEV allerdings endlich bekommt, gilt die Tarifhöhe zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Wartezeit hingegen wird von der Vergütungsgesamtdauer von 20 Jahren abgezogen. Das passiert nicht, wenn der Generator erst zum Zeitpunkt ans Netz geht, zu dem der KEV-Bescheid erteilt ist. Dann bekommt der Betreiber zwar die Vergütung über voll 20 Jahre, allerdings zu einem viel niedrigerem Tarif, da diese immer wieder nach unten angepasst wurden. Entscheidend für diese Anpassung ist der Marktpreis für Solaranlagen.
Im neuen KEV-Faktenblatt Photovoltaik sind die Experten vom BFE detailliert auf die verschiedensten Fallkonstellationen eingegangen, die mit der KEV in Verbindung stehen. Das betrifft unter anderem die Voraussetzungen für die gesonderte Förderung integrierter Anlagen, das Thema Anlagenzusammenfassung beim Anschluss an einen Einspeisepunkt oder die Förderung nach einer Anlagenerweiterung. (Sven Ullrich)