Allerdings räumt die Bundesregierung ein, dass die Prüfung der Anträge für einen priviligierten Letztverbrauch durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) noch nicht abgeschlossen seien. Insgesamt seien die Zahl der Anträge binnen Jahresfrist von 813 auf 2023 gestiegen. Bis Ende Februar sollen alle Bescheide verschickt sein. Zunächst wollte und konnte die Bundesregierung daher auch keine genauen Angaben zur Zahl der teilweise befreiten Unternehmen sowie deren Aufschlüsslung nach Ort und Branche machen.
Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte wiederholt angekündigt, die Besonderen Ausgleichsregelungen für die Unternehmen bis zum Jahresende auf den Prüfstand stellen zu wollen. Allerdings sind bislang keine Ergebnisse verkündet worden. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat das Umweltministerium zwei Studien zu diesem Thema beauftragt. Zum einen hat Ecofys Germany den Auftrag zur Überprüfungen der aktuellen Ausnahmeregelungen erhalten. Zum anderen soll das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) eine „Evaluierung und mögliche Weiterentwicklung der Besonderen Ausgleichsregelung und der Umlagebefreiung von eigenerzeugtem und -genutztem Strom im EEG“ vornehmen. (Sandra Enkhardt)