Das Itzehoer Unternehmen Prokon sammelte Milliarden Euro über Anteilsscheine ein, die mit einer Vergütung von acht Prozent lockten. Verbraucherschützer haben bereits seit Längerem vor den windigen Versprechen gewarnt. Nur droht die Pleite.
Der Finanzierer von Windparks steht möglicherweise vor der Insolvenz. Das Itzehoer Unternehmen Prokon schrieb am Freitag, den 10. Januar 2014 einen Brandbrief an die Anteilseigner. Bis zum 20. Januar sollen diese sich zurückmelden, „ob Sie Ihre Genussrechte fortführen oder kündigen werden“, heißt es. Indirekt warnt Prokon in dem Schreiben vor der Kündigung: „Um eine Planinsolvenz zu verhindern, benötigen wir für mindestens 95 Prozent des Genussrechtskapitals die Zusage, dass uns dieses Kapital mindestens bis zum 31. Oktober 2014 nicht entzogen wird.“ Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat das als „klassische Erpressung“ kritisiert.
Ein heikles Detail: Den Besitzern von Genussscheinen droht bei einer Pleite der Totalverlust. Zudem werden ihre Forderungen erst nach den Ansprüchen anderer Gläubiger erfüllt. Immer wieder gab es Bedenken, dass die versprochene Rendite von acht Prozent jährlicher Rendite nicht von dem Unternehmen erwirtschaftet werden könne, sondern sich möglicherweise über ein sogenanntes Schneeballsystem finanziere. Das heißt, dass die hohen Zinszahlungen teilweise durch den Verkauf neuer Anteile finanziert worden wäre. Von rund 75.000 Menschen hat das Unternehmen nach eigenen Angaben knapp 1,4 Milliarden Euro eingesammelt. Gekündigt sind (Stand heute morgen 9 Uhr) Anteile im Wert von rund 173 Millionen Euro. Insgesamt finanzierte Prokon 50 Windparks mit 314 Windenergieanlagen und einer installierten Leistung von mehr als 500 Megawatt.
Keine gesicherte Geldanlage
Die Konzernzwischenbilanz zum 31. Oktober 2013 zeigt einen Verlust in Höhe von knapp 210 Millionen Euro. Gleichzeitig zahlte das Unternehmen Zinsen an die Anleger von rund 330 Millionen Euro. „Hätten wir statt acht Prozent jährlich nur 2,9 Prozent Zinsen gezahlt, wäre der bilanzielle Verlust heute nicht vorhanden“, verkündet das Unternehmen.
Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits im September 2012 gegen die offensive Werbung geklagt: Der Prokon-Prospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit und zur angeblichen „maximalen Flexibilität“ der Geldanlage, entschied daraufhin das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Die Verbraucherschützer hatten auf Unterlassung der Werbung geklagt. Verbraucher können die Werbeaussagen in dem Kurzprospekt und Flyer so verstehen, als sei die Anlage in die Genussrechte eine ebenso sichere Geldanlage wie auf einem Sparbuch und als investiere der Erwerber von Genussrechten direkt in Windenergieanlagen, hieß es in der Begründung. Das ist laut Oberlandesgericht nicht der Fall. (Niels Hendrik Petersen)