Das Fürstenhaus Thurn und Taxis treibt seine Pläne für einen 65-Megawatt-Solarpark auf dem Gut Harthof bei Straubing weiter voran – obwohl Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nach den Plänen der Bundesregierung ab Juli keine EEG-Vergütung mehr erhalten sollen. Das Adelsgeschlecht hofft auf Korrekturen, wenn das Gesetz in den Bundestagsausschüssen und im Bundesrat diskutiert wird. Mit einer Fläche von 190 Hektar und einer Investitionssumme von bis zu 180 Millionen Euro wäre dies eine der größten Photovoltaik-Freiflächenanlage der Welt.
Thurn-und-Taxis-Generalbevollmächtigter Stephan Stehl hält vor allem die Frage des Vertrauensschutzes für ungeklärt. Der soll nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition nur für Anlagen gelten, für die schon vor dem 1. Januar 2010 eine Baugenehmigung vorlag und die noch bis zum Jahresende ans Netz gehen. „Die entscheidende Frage ist: Was ist der maßgebliche Zeitpunkt, ab dem der Vertrauensschutz gilt? Nach unserer Rechtsauffassung ist es nicht die Verabschiedung des Bebauungsplans, sondern der Aufstelllungsbeschluss, einen solchen Bebauungsplan in Angriff zu nehmen. Zwischen diesen Zeitpunkten liegt in der Regel ein Jahr, und in dieser Zeit fallen die Kosten für die Planung an. Deshalb müsste der Gesetzgeber den Tag des Aufstellungsbeschlusses als Stichtag nehmen“, argumentiert Stehl. Einen solchen Beschluss habe die Stadt Straubing bereits Ende letzten Jahres gefällt. Das Fürstenhaus hat nach Angaben von Stehl bereits 200.000 bis 300.000 Euro in das Projekt investiert. „Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber die Diskrepanz zwischen dem, was gesetzlich als Vertrauensschutz verankert ist und dem, was er jetzt vorhat, sieht“, sagt Stehl. Einklagen will er das Recht aus Zeitgründen jedoch nicht: „Wenn Sie das gerichtlich durchsetzen wollen, haben wir das Jahr 2020“, so Stehl.
Doch selbst wenn es bei der Regelung bleibt, die die Bundesregierung jetzt verabschiedet hat – auch dann könnte Thurn und Taxis seinen Photovoltaik-Park eines Tages noch bauen. Dann wenn Solarstrom die Netzparität erreicht. „Wenn in absehbarer Zeit Solarenergie zu Marktpreisen produziert werden kann, wäre es möglich, die Baugenehmigung wieder aufleben zu lassen“, sagt Stehl. Zugleich macht er deutlich: „Aber das ist nicht unser Vorhaben – wir wollen die Anlage noch dieses Jahr ans Netz bringen und in den Genuss der Einspeisevergütung kommen.“
Kritik vom Projektierer Juwi
Der Projektierer Juwi dagegen will seine Pläne für einen 42-Megawatt-Solarpark in der Nähe von Cottbus ad acta legen, wenn die am Vormittag vom Kabinett verabschiedete Regelung kommen sollte. „Die Bundesregierung will die Verbraucher schützen, macht aber genau das Gegenteil, indem sie den großen Billigmacher im Solarsegment zerstört“, sagte Juwi-Vorstand Matthias Willenbacher. Er warf der Bundesregierung vor, ihre Kürzungspläne zerstörten „ein ganzes Segment von heute auf morgen“. Sie gefährdeten Verlässlichkeit und Investitionssicherheit gerade für mittelständische Firmen. (Ralph Diermann)