Anfang 2017 wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Roadmap für Schutzprofile im Energiemarkt veröffentlichen. „Dabei wird der Schwerpunkt zunächst auf dem Last- und Einspeisemanagement im Verteilnetz liegen“, sagte Sprecher Stephan Kohzer auf Anfrage der photovoltaik.
Grundlage ist das neue Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das im Januar 2017 in Kraft tritt. Die Vorgaben des BSI definieren eine Reihe von Sicherheitszielen, die durch das Smart Meter Gateway, angeschlossenen Komponenten und die Betreiber umzusetzen sind. So sollen die Manipulation und das Ausspähen von Daten oder eine Beeinflussung von Firmware-Updates, unberechtigter Zugriff auf die Geräte oder auf die Infrastruktur des Betreibers verhindert werden.
Eingebunden in die Entwicklung der Standards werden die betroffenen Verbände der Telekommunikation, Informationstechnik, Energie, Wohnungswirtschaft und Verbraucherschutz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die Bundesnetzagentur sowie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
Die Pflicht zum Einbau eines Smart-Meter-Gateways wird nach Paragraph 30 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) erst dann aktuell, wenn für den konkreten Anwendungsfall die technische Möglichkeit des Einbaus besteht. Erforderlich hierfür ist eine Prüfung durch das BSI. „Erst wenn das BSI eine Freigabe erteilt hat, kann die technische Möglichkeit zum Einbau vorliegen und folglich die Einbauverpflichtung für den konkreten Anwendungsfall greifen“, betont Kohzer. Systeme, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind nur übergangsweise und unter besonderen Umständen zulässig. (N. Petersen)
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