Die Schweizer Bundesregierung hat beschlossen, die Förderung von Ökostromanlagen zu verlängern. Bisher sieht das Energiegesetz vor, dass die Förderung von erneuerbaren Energien im Stromsektor spätestens bis 2030 beendet wird. Bis dahin bekommen die Betreiber von neuen Ökostromanlagen einen Zuschuss zur Investition in ihren Generator. Diesen Förderung will der Schweizer Bundesrat jetzt bis mindestens 2035 fortführen.
Zubauziele festgelegt
Auch danach ist eine Förderung weiterhin möglich, wenn die neuen Zubauziele nicht erreicht werden. Das ist neu. Denn bisher sind im Energiegesetz nur Richtwerte für den Ausbau der Ökostromproduktion bis 2020 und 2035 als Orientierungshilfe verankert. Die werden jetzt durch verbindliche Ziele für die Jahre bis 2050 ersetzt. Um diese zu erreichen, will die Regierung den Ausbau der Erneuerbaren in Zukunft mit einem Monitoring im Blick behalten. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Ausbau zu langsam geht, kann Bern entsprechend nachsteuern.
Umstieg auf Ausschreibung vorgesehen
Grundsätzlich gehe es darum, die Förderung im Sinne der Kontinuität und Vorhersehbarkeit mit den bestehenden Instrumenten weiterzuführen, betont der Bundesrat. Er verzichtet dabei weitgehend auf einen grundsätzlichen Systemwechsel der Förderung und neue Unterstützungsinstrumente. Denn das könne sich negativ auf den Zubau und die Fördereffizienz auswirken. Mit einer Ausnahme. Große Photovoltaikanlagen sollen in Zukunft wieder mit einer Einspeisevergütung gefördert werden. Diese will der Bundesrat in Ausschreibungen ermittelt. Dabei bekommt derjenige Solarstromproduzent den Zuschlag, der eine vorher bestimmte Menge an Photovoltaikstrom am günstigste produzieren kann. Für kleinere Anlagen wird es weiterhin den bisherigen Investitionszuschuss geben.
Kosten für die Stromverbraucher bleiben gleich
Der verbindliche Zubau und die beschleunigte Energiewende soll sich aber nicht im Geldbeutel der Schweizer Energieverbraucher niederschlagen. So rechnet die Regierung, dass die angepassten Fördermaßnahmen 215 Millionen Franken pro Jahr kosten. Diese werden weiterhin von Stromkunden über den Netzzuschlag finanziert. Der bleibt wie bisher bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde bestehen.
Bisher ist die Änderung aber noch keine beschlossene Sache. Das Umwelt- und Energieministerium hat aber schon eine entsprechende Vernehmlassung gestartet. Bis 12. Juli 2020 kann jeder Schweizer seine Stellungnahme zur Änderung des Energiegesetzes beim Bundesamt für Energie (BFE) abgeben. (su)
Zum weiterlesen:
Schweiz will Strommarkt liberalisieren – zugunsten der Erneuerbaren