In der Schweiz steht im kommenden Jahr mehr Geld für die Förderung von Photovoltaikanlagen bereit. Wie das Bundesamt für Energie (BFE) mitteilt, wird der Fördertopf mit 470 Millionen Franken gefüllt. Damit könne erstmals seit 2008 die Warteliste für Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen komplett abgebaut werden.
Fördermittel für kleinere Anlagen mehr als verdoppelt
So bekommen mit der momentan zur Verfügung stehenden Fördersumme von 130 Millionen Franken alle Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt ihren Investitionszuschuss, wenn sie ihren Antrag bis zum 31. März 2020 bei der Pronovo AG eingereicht haben. Das sind in diesem Jahr etwa 20.000 Anlagen, die eine Unterstützung im Rahmen der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV) erhalten. Mit den zusätzlichen Mitteln, die für das 2021 zur Verfügung stehen, können alle Anlagenbetreiber ihren Investitionszuschuss bekommen, wenn sie ihren Antrag bis 30. September 2021 einreichen. Denn allein für die Unterstützung von Kleinanlagen wird es im kommenden Jahr 270 Millionen Euro geben. Das BFE geht davon aus, dass damit 25.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 330 Megawatt unterstützt werden können.
Großanlagen bekommen 200 Millionen Franken
Dazu kommen noch 200 Millionen Franken für die Förderung von großen Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt. Damit kann ebenfalls die gesamte Wartelisten der Anträge auf die große Einmalvergütung (GREIV) abgebaut werden, die bis zum 30. September 2021 eingegangen sind. Im Jahr 2020 stehen in diesem Segment 257 Millionen Franken zur Verfügung. Das reicht aus, um etwa 2.400 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 713 Megawatt zu fördern. Damit kann die Wartelisten für Anträge abgebaut werden, die bis zum 31. März 2020 eingegangen sind. In beiden Fällen wird ab Oktober 2021 die Bearbeitungszeit etwa drei Monate betragen.
Einspeisevergütung läuft aus
Für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaikanlagen wird es im kommenden Jahr kein Geld mehr geben. Diese Wartelisten wird nach Angaben des BFE nicht weiter abgebaut. Auch 2020 wurden nur 147 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt über die KEV gefördert. Insgesamt hat die Schweiz mit der Einspeisevergütung nur 41 Megawatt Zubau unterstützt. Das waren Anlagen, die bis zum 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hatte. Dies sind gleichzeitig die letzten Anlagen, die noch in das KEV-System aufgenommen wurden., teilt das BFE mit.
Um die Förderung zu finanzieren, zahlen die Schweizer Stromverbraucher einen Netzzuschlag. Dieser bleibt wie bisher bei 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Diese Höhe wurde am 1. Januar 2018 eingeführt. (su)