Es könnte sein, dass den Photovoltaikfirmen ein heißer Herbst bevorsteht. Diesmal allerdings nicht etwa aufgrund einer Rallye neuer Anlageninstallationen, ausgelöst von einer kurzfristigen Vergütungsabsenkung. Jetzt könnten es die Altanlagen sein, die den Installationsbetrieben viel Arbeit machen, jedoch ohne dass sich daraus lukrative Verdienstmöglichkeiten ergeben.
Über 300.000 Altanlagenbetreiber werden in den nächsten Monaten von den Verteilnetzbetreibern angeschrieben und aufgefordert, in einem Fragebogen detaillierte Angaben zu den in ihrer Anlage eingesetzten Wechselrichtern zu machen. Viele werden sich ratlos und hilfesuchend an ihren Lieferanten und Installateur wenden.
Es geht um das sogenannte 50,2-Hertz-Problem. Bis ins Jahr 2011 wurden Netzeinspeise-Wechselrichter so programmiert, dass sie bei einer Netzfrequenz ab 50,2 Hertz die Photovoltaikanlage schlagartig vom Netz trennen. Üblicherweise schwankt die Netzfrequenz nur in einem schmalen Bereich von 49,99 bis 50,01 Hertz. Sie ist ein Indikator dafür, ob die am Stromnetz angeschlossenen Lasten mit den einspeisenden Kraftwerken im Gleichgewicht sind, also jederzeit genau so viel Strom eingespeist wird, wie gerade verbraucht wird. Der bis 2011 übliche Schwellwert ist also ein Extremwert, der in der Praxis so gut wie nie vorkommt.
Doch mit dem enormen Wachstum der schwankenden Erzeuger aus Wind und Solarstrahlung steigen die Anforderungen an die Regelungsmechanismen im Stromnetz, und das Risiko, den Extremwert doch einmal zu erreichen, steigt. Eine Studie des Beratungsunternehmens Ecofys im Auftrag von Netzbetreibern und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) im September 2011 zeigte, dass inzwischen so viele Photovoltaikanlagen am Netz hängen, dass ein gleichzeitiges Abschalten der Altanlagen die Regelkapazitäten der Netzbetreiber überfordern würde: Ein großräumiger Strom-Blackout könnte die Folge sein.
Keine Kosten für Betreiber
Fast ein Jahr haben die Verbände und Netzbetreiber zusammen mit dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium an einer Lösung dieses Problems gearbeitet.Herausgekommen ist eine groß angelegte Nachrüstaktion, für die es mit dem Inkrafttreten der neuesten EEG-Novelle grünes Licht gibt. Den Solarverbänden ist es gelungen, die Ministerien davon zu überzeugen, dass den Anlagenbetreibern dabei keine Kosten entstehen dürfen. Die Kosten werden zur Hälfte auf die EEG-Umlage und auf die Netzgebühren umgelegt. Neben der vom Bundesrat durchgewunkenen sogenannten Systemstabilitätsverordnung, kurz SysStabV, war dazu auch eine Einfügung ins EEG notwendig. Das EEG regelt vor allem die Sanktionsmöglichkeit, die dazu führen soll, dass die Umrüstaktion überhaupt gelingt. Betroffene Anlagenbetreiber, die auf das Anschreiben des Netzbetreibers nicht fristgemäß reagieren und letztlich die Umsetzung in ihrer Anlage behindern, verlieren den Anspruch auf die EEG-Vergütung.
Betroffen sind Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung, die zwischen September 2005 und Dezember 2011 ans Niederspannungsnetz angeschlossen wurden, sowie Anlagen mit über 100 Kilowatt Leistung, die ab Mai 2001 installiert wurden. Außerdem gilt die Verpflichtung für Anlagen am Mittelspannungsnetz mit mehr als 30 Kilowatt Leistung, die zwischen Mai 2001 und Dezember 2008 in Betrieb gingen. Befreit sind Anlagen, die bereits die „VDE Anwendungsregel 4105“ oder die entsprechende BDEW-Übergangsregel aus dem Jahr 2011 einhalten, sowie Anlagen, deren Wechselrichter gar nicht nachgerüstet werden können, sondern durch neue Geräte ersetzt werden müssten.
Das Verfahren ist in der SysStabV detailliert geregelt und gibt die Verantwortung vollständig in die Hand der Verteilnetzbetreiber. Sie entscheiden auch darüber, wer die einzelnen Umrüstungen durchführt. Der Anlagenbetreiber kann zwar den Wunsch äußern, ein bestimmter Installateur möge die Nachrüstung vornehmen. Entstehen dadurch höhere Kosten, muss diese der Anlagenbetreiber dann aber aus eigener Tasche bezahlen.
Völlig unklar ist derzeit, wie diese Wahlmöglichkeit in der Praxis aussehen soll. Alexander Neuhäuser vom ZVEH bedauert, dass die von ihm vorgeschlagene Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung der Leistungen in die Verordnung nicht übernommen wurde. Die Netzbetreiber können also wahlweise Handwerksfirmen, Servicekräfte der Wechselrichterhersteller oder auch eigene Tochterfirmen beauftragen. Ob sich Solarinstallateure bewerben können, wird also wohl jeder Netzbetreiber für sich festlegen.
Erste Briefe im September
Zurzeit bereiten die Verteilnetzbetreiber den Versand eines gemeinsam abgestimmten Anschreibens mit Fragebogen vor. Während beispielsweise der Regionalversorger N-Ergie in Mittelfranken alle 15.000 betroffenen Anlagenbetreiber auf einmal anschreiben will, geht man bei EnBW, einem der „großen Vier“, davon aus, den Versand und die Auswertung zu staffeln. Bei N-Ergie soll es Ende Oktober oder Anfang November losgehen. EnBW will schon im September mit dem Versand für die größeren Anlagen beginnen, deren Umrüstungsfrist schon in einem Jahr, im August 2013, abläuft. Im BDEW wird derzeit noch diskutiert, wie dies umzusetzen ist. Auf dem Tisch liegtder Vorschlag, dass Betreiber, die den Fragebogen nicht zurücksenden, nochmals per Einschreiben dazu aufgefordert werden und erst dann die vierwöchige Frist beginnt, nach deren Ablauf die EEG-Vergütung ausgesetzt wird.
Im Dezember 2014 muss die Umrüstung aller betroffenen Wechselrichter – rund einer Million Geräte – abgeschlossen sein. Um das zu schaffen, sind durchschnittlich über 11.000 Anlagen pro Monat abzuarbeiten. Am Ende werden etwa neun Gigawatt Photovoltaikleistung umgerüstet sein.
Konkret bedeutet „Nachrüstung“ in der Regel, dass beim Wechselrichter die Schwellwerte der Frequenzabschaltung geändert werden. Es gibt es drei Möglichkeiten für die praktische Umsetzung: Die einfachste ist ein Online-Update via Internet, das aber nur bei wenigen Geräten möglich ist. In der Regel wird ein Techniker zur Anlage fahren müssen, um am Display die Einstellungen zu ändern oder mit dem Laptop ein Software-Update einzuspielen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei einigen Großgeräten von SMA, muss an der Hardware etwas geändert werden.
Umrüstung konkret
Was bei welchem Gerät notwendig ist, legen die Wechselrichterhersteller fest und stellen diese Informationen sowie Gerätecodes und Software den Netzbetreibern bzw. den von ihnen beauftragten Servicekräften zur Verfügung (siehe Übersichtstabelle). Bei Anlagen, in denen zusätzlich zum Wechselrichter noch weitere Schutzschalter zwischen Wechselrichter und Netzanschluss eingesetzt wurden, müssen auch diese nachgerüstet werden. Eine Reihe konkreter Fragen ist aus Sicht der Anlagenbetreiber derzeit aber noch offen. Zum Beispiel: Bleiben die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden freiwilligen Garantien der Wechselrichterhersteller und Systemerrichter nach der Umrüstung gültig?
Den Photovoltaik-Fachbetrieben könnte die anstehende Aktion zwei Chancen bieten: Erstens können sie sich um die Ausführung der Wechselrichterumrüstungen bewerben, selbst wenn es keine formellen Ausschreibungen geben sollte. Denn die Verteilnetzbetreiber sind an einer reibungslosen und kompetenten Ausführung interessiert. Zweitens bietet sich ihnen aber vor allem die Chance, die Kundenbeziehung aufzufrischen, neue Aufträge für PV-Anlagen – vielleicht mit Speichersystemen – oder Wartungsverträge zu akquirieren und zusätzliche Kontakte zu knüpfen. Tipp: Veranstalten Sie doch einen Informationsabend zum Thema für Ihre Kunden und Interessenten und zeigen Sie damit Kompetenz und Engagement.
Wie die unterschiedlichen Wechselrichter umgerüstet werden | |||
---|---|---|---|
Umzurüstende Geräte | Umrüstmöglichkeiten | Informationen unter | |
Danfoss | ULX produziert vor KW 24/2011, TLX produziert vor KW 23/2011 | Software-Update vor Ort | www.danfoss.de/solarsolar-service502@danfoss.com |
Delta | String Wechselrichter: SOLIVIA 2.5 EU G3 TR, SOLIVIA 3.0 EU G3 TR, SOLIVIA 3.3 EU G3 TR, SOLIVIA 5.0 EU G3 TR, SOLIVIA 15 EU G3 TL, SOLIVIA 20 EU G3 TL, Zentralwechselrichter: SOLIVIA CS 44, 55 und 66 EU G3, SOLIVIA CM 77, 88 und 100 EU G3 | String Wechselrichter: Manuelle Änderung der Parameter vor OrtZentralwechselrichter: Parameter-Einstellung durch Werkskundendienst vor Ort | http://www.solar-inverter.com/eu/de/3169.htm |
Fronius | Geräte bis Mai 2011 | manuelle Änderung der Parameter vor Ort | pv-support-germany@fronius.com |
Kaco | Geräte vor Mitte 2011 produziert, außer Geräte der ersten Generation (PVI) | Je nach Gerätetyp Parameteränderung per Fernwartung (Zentralwechselrichter XP), Parameteränderung am Gerätedisplay bzw. Softwareupdate vor Ort (Geräte ab 2008/2009) oder Hardwareeingriff durch Werkskundendienst vor Ort (Geräte bis 2008/2009) | www.kaco-newenergy.de |
Kostal | Geräte vor 2011 mit Firmware vor Version 3.60 | vor Ort Änderung der Parameter mit Software-Tool oder manuelle Änderung der Parameter | http://www.kostal-solar-electric.de/umruestungservice-solar@kostal.com |
Siemens | PVM produziert bis Mitte 2011 | Softwareupdate (Details derzeit in Klärung) | www.siemens.com/sinvert |
SMA | Sunny Boy, Sunny Mini Central: Parameteränderung;Sunny Tripower: Firmware-Update;Sunny Central: Hardware-Umbau durch SMA | Tel. 0561 9522-1499 (Sunny Boy, Sunny Mini Central, Sunny Tripower, Windy Boy)Tel. 0561 9522-299 (Sunny Central) | |
Sputnik | Geräte vor Mitte 2011 | vor Ort Parameteränderung per Laptop | hotline@solarmax.com |
Steca | Geräte produziert bis Juni 2011 | abhängig vom Gerätetyp vor Ort Software-Update durch Werkskundendienst oder Firmware-Update durch Fachkraft | www.steca.de/umruestungTel. 08331 8558 833hotline@stecasolar.com |
Ufe | ENS ohne Kennzeichnung „-NA“ | Gerätetausch zusammen mit Konfiguration des Wechselrichters | www.ufegmbh.de |
Voltwerk | nur Strangwechselrichter vor Firmware-Version A07 (VS 3-5) bzw. A11 (VS 8-15) | vor Ort Firmware-Update per USB-Stick oder Laptop und Parameterveränderung | Tel. 040 27142 2070service@voltwerk.com |
Die Geräte unterscheiden sich darin, wie sie umgerüstet werden müssen. Diese Tabelle greift die Angaben der Hersteller auf, die auf der Informationsveranstaltung des BSW-Solar während der Intersolar präsent waren und uns Informationen zugeschickt haben.