Das Eidgenössische Starkstrominspektorat weißt auf die häufigsten Installationsfehler hin und macht Vorschläge, wie diese vermieden werden können. Am Ende der Anlagenmontage sollte zwingend die Kontrolle des gesamten Systems stehen.
In der Schweiz sind inzwischen schon mehr als 10.500 Photovoltaikanlagen installiert. Der größte Teil davon auf Gebäudedächern. Bei diesen Installationen gelten besondere Regeln, auf die Monteur achten sollte. Angesichts offensichtlich immer wieder auftretender Fehler sieht sich das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), das für die Sicherheit von Stromerzeugungsanlagen zuständig ist, genötigt, auf die häufigsten Fehler hinzuweisen, auf die man immer wieder bei der Kontrolle von Analgen stoße. In einem besonderen Bulletin hat Daniel Otti, Geschäftsführer des ESTI, diese Fehler und Lösungsansätze beschrieben.
Zu lange Strings sind gefährlich
So ist offenbar ein immer wieder auftretendes Problem, dass zu viele Solarmodule in einem String zusammengeschaltet werden, wodurch bei niedrigeren Temperaturen die Gefahr besteht, dass die maximal zulässige Betriebsspannung überschritten wird. Deshalb muss der Installateur bei der Auslegung der Strings einen für die Schweiz vorgegebenen Korrekturfaktor einbeziehen, der je nach Höhenlage unterschiedlich ist.
Sorgfalt bei Kabelverlegung
Die Kontrolleure des ESTI finden offensichtlich auch häufig Fehler bei der Verlegung von Gleichstromleitungen und bei deren Absicherung. Die Installateure sollten hier mehr Sorgfalt walten lassen, vor allem wenn die Leitungen durch feuergefährdende Räume verlegt werden. Sie sollten konkrete Schutzmaßnahmen vorsehen, die Daniel Otti in seinem Bulletin vorschlägt.
Blitzschutz und Erdung
Neben der richtigen Installation der Wechselrichter – nicht in feuergefährdeten Räumen und mit genügend Platz für die Wartung aufhängen – ist auch der Blitzschutz wichtig. Zwar müsse in der Schweiz kein zusätzlicher Blitzschutz installiert werden, wenn ein Solarstromgenerator auf dem Dach steht. Doch empfiehlt Daniel Otti, die Anlage unbedingt in ein bestehendes Blitzschutzkonzept mit einzubeziehen, wenn Leitungen ins Gebäude geführt werden. Dabei sollte der Installateur auf genügend Abstand zwischen parallel verlaufenden Leitungen und den Potenzialausgleich durch die Erdung der Anlage achten. Im Übrigen sind die normalen Blitzschutzvorgaben der SNR 464002-2015 zu beachten.
Endkontrolle durchführen
Zudem gelten in der Schweiz konkrete Mindestanforderungen für die Systemdokumentation, die Imńbetriebnahmeprüfung und weitere Prüfanforderungen. Nach Artikel 24 Absatz 1 der Versordfung über elektrische Niederspannungsinstalltionen (NIV) muss ohnehin vor der Inbetriebnahme der Anlage eine sogenannt baubegleitende Erstprüfung erfolgen. Diese werde oft nicht protokolliert, kritisiert Daniel Otti. Zudem sollten eine vollständige Anlagendokumentation dem Betreiber übergeben werden, damit dieser bei Störungen, Änderungen und Erweiterungen fachgerecht unterstützt werden kann. (Sven Ullrich)