Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Einstellung der Frequenzen überprüfen!

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben bei stichprobenartigen Kontrollen in der Windbranche festgestellt, dass ein Teil der Anlagen falsche Frequenzeinstellungen aufwies.

Durch die geänderte Systemstabilitätsverordnung vom 14. März 2015 mussten EEG- und KWK Anlagen nachgerüstet werden, um neue Vorgaben für den zu durchfahrenden Frequenzbereich (Über- und Unterfrequenzwerte zwischen 47,5 und 51,5 Hertz) zu entsprechen. Kontrollen ergaben nun, dass nicht alle Anlagen die richtigen Frequenzeinstellungen aufwiesen.

ÜNB und das Bundeswirtschaftsministerium vermuten, dass eine weit größere Zahl von Anlagen auf kritische Frequenzeinstellungen zurückgesetzt wurde und somit die Frequenzregelung in Deutschland gefährdet sein könnte. Prinzipiell trifft das Thema auch auf Solargeneratoren zu, obwohl sie von den Kontrollen bislang nicht erfasst wurden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat sich zusammen mit anderen Verbänden dafür eingesetzt, dass zunächst keine flächendeckende Überprüfung aller Anlagen stattfindet. Sondern es soll versucht werden, auf das Problem aufmerksam zu machen und an die Eigenverantwortung der Betreiber zu appellieren.

Das ist vor allem im Interesse der Betreiber. Denn sie sind verpflichtet, die Anforderungen der Systemstabilität dauerhaft zu erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, drohen Sanktionen, bis zum Verlust der EEG-Vergütung.

Die Betreiber von Solargeneratoren sollten die Frequenzeinstellungen möglichst kurzfristig überprüfen lassen. Sie sollten dafür Sorge tragen, dass die Überprüfung des Netzschutzes an der Anlage und Übergabestation und hier insbesondere die Einstellwerte gemäß der oben genannten Verordnung in den dafür vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt wird (alle vier Jahre). (HS)