Die Stadtwerke Burg sind vor das Landgericht Brauchschweig gezogen, um den Anschluss einer Photovoltaikanlage einzuklagen. Der Netzbetreiber will den Generator mit fadenscheinigen Begründungen nicht anschließen.
Die Stadtwerke Burg streben eine einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber Avacon zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an. Der Helmstedter Betreiber von regionalen Stromnetzen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt hatte den Anschluss eines Solargenerators an sein Netz untersagt. Die Anlage steht seit Januar dieses Jahres auf dem Dach eines Schulgebäudes in Elbe-Parey, einer kleinen Kommune im Landkreis Jerichower Land. Der Strom wird zum Teil im Schulgebäude selbst verbraucht. Den überschüssigen Strom wollen die Stadtwerke Burg als Anlagenbetreiber in Verteilnetz einspeisen. Dieses wiederum wird von Avacon betrieben. „Das ist eine Lösung, die in ganz Deutschland üblich ist, auch im Netzgebiet der Avacon“, erklärt Alfred Kruse, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg. „Denn eine zeitlich parallel errichtete Anlage gleichen Typs auf einem Verwaltungsgebäude derselben Gemeinde wurde von der Avacon angeschlossen. Warum Avacon die Vertragserfüllung auf dem Schulgebäude von einem Tag auf den anderen verweigert hat, erschließt sich uns bis heute nicht. Es handelt sich um dieselbe Situation.“
Netzbetreiber verletzt seine Pflichten
Avacon argumentiert, dass die Überschusseinspeisung und der Bezug des Reststroms, den die Schule nicht mit Solarstrom abdecken kann, über ein und denselben Netzanschluss passiert. Sollte die Schule also je mit den Zahlungen für die Reststromlieferung in Verzug geraten, sei Avacon nicht in der Lage, den Anschluss zu sperren, um die Schule zu Zahlung zu zwingen. „Avacon stellt damit alle Nutzer von Eigenverbrauch unter Generalverdacht, ihre Rechnungen nicht zu bezahlen, in diesem Fall sogar den eigenen Konzessionsgeber“, kommentiert Alfred Kruse diese Argumentation kopfschüttelnd. „Dadurch widersetzt sich Avacon seiner Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.“ Schließlich ist dort die Verpflichtung eines Netzbetreibers zum Anschluss einer Photovoltaikanlage klar geregelt. Sie habe auch Vorrang vor einer eventuellen statthaften Sperrungen eines Anschlusses, betonen die Stadtwerke Burg. „Eine Sperrung ist immer nur die letzte Möglichkeit, die im Falle eines Falles noch technisch umsetzbar bleibt“, sagt Alfred Kruse „Vorbeugend doppelte Netzinfrastruktur zu fordern und durch die Mehrkosten Photovoltaikprojekte unwirtschaftlich zu machen, kann doch wohl nicht die Strategie von Avacon sein. Wir stehen quasi mit einer Leitung in der Hand vor dem Netz von Avacon. Und sie verweigert uns die nach dem EEG geschuldete Mitwirkung.“
Widersinnige Argumentation
Die Argumentation von Avacon ist außerdem widersinnig, weil die Schule den Reststrom von den Stadtwerken Burg bezieht. Bei einem eventuellen Zahlungsverzug der Kommune hätten also wir das Nachsehen, wenn der Anschluss nicht gesperrt werden könnte“, betont Kruse. „Was Avacon macht, ist schlicht geschäftsschädigend. Uns blieb nur noch der Weg einer einstweiligen Verfügung, da ein ordentliches Gerichtsverfahren in jedem Fall viele Monate gedauert hätte.“ (su)