Der Stadtrat von Wien hat eine Novelle der Bauordnung vorgelegt, mit der er die allgemeine, verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen einführt. Bisher müssen nur neue öffentliche Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden. Dieses Prinzip wird jetzt auf alle Neubauten ausgeweitet.
Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, den die Baustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) vorgelegt hat, müssen auf allen neu errichteten Nichtwohngebäuden Photovoltaikmodule mit einer Leistung von mindestens einem Kilowatt pro 100 Quadratmeter Nutzfläche installiert werden. Für neue Wohngebäude gilt dann: Sie müssen mit mindestens einem Kilowatt Photovoltaikleistung pro 300 Quadratmeter konditionierter Bruttogrundfläche ausgestattet sein.
Ausnahmen müssen begründet sein
Sollte aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen die Installation einer Solaranlage auf einem Wohngebäude nicht möglich sein, kann der Bauherr auch eine andere Stromerzeugungsanlage installieren. Voraussetzung ist, dass sie mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sollte auch das nicht möglich sein, kann er komplett von der Solarpflicht befreit werden. Das muss er dann aber nachvollziehbar darlegen.
Ersatzfläche finden
Auch die Entwickler von Gewerbe- und Industrieimmobilien oder von städtischen Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, können von der Solarpflicht abweichen. Das gilt aber nur, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage oder einer anderen Ökostromanlage technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Dann muss der Bauherr aber eine Solaranlage mit der Leistung, die für sein Gebäude geboten wäre, auf anderen geeigneten Grundstücken errichten. Diese Ersatzfläche muss innerhalb von Wien liegen.
Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat aber schon ein Konsultationsverfahren gestartet. Bis zum 18. Mai 2020 nimmt der Magistrat Stellungnahmen entgegen. (su)
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