Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

BDEW kritisiert den verpflichtenden Einbau von Kartenlesern in Ladesäulen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert das Vorhaben der Bundesregierung, für jede Ladesäule verpflichtend ein geeichtes Kartenlesegerät vorzuschreiben. Denn so sehe es nach Angaben des BDEW der veränderte Entwurf der Novelle der Ladesäulenverordnung vor, die von der Bundesregierung verabschiedet werden soll. Demnach sei die Einigung aller an der Novelle Beteiligten wieder aus der Verordnung gestrichen worden, die vorsieht, dass auch ein internetbasiertes Bezahlsystem ausreicht, um den diskriminierungsfreien Zugang zu ermöglichen.

Eichrechtliche Genehmigung dauert lange

Der BDEW kritisiert vor allem den hohen Aufwand bei der verpflichtenden Installation eines Kartenlesers. Denn einerseits dauere die eichrechtliche Genehmigung sehr lang, wie sich das in der Vergangenheit auch bei anderen Vorschriften herausgestellt habe. So befürchtet der BDEW, dass vor 2023 keine geeichten Kartenleser verfügbar sind. „Der Vorschlag zum verpflichtenden Einbau von Kartenlesegeräten ist ein Bremsklotz für die Elektromobilität“, warnt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, mit Blick auf die fehlende eichrechtliche Genehmigung.

Bremse für den Ausbau

Sie befürchtet, dass der Ausbau der Ladinfrastruktur damit ins Stocken gerät und das ohne Not. „Denn es gibt schon längst alternative digitale und mobile Bezahlmethoden“, sagt Andreae. „Der Kunde verliert damit dreifach: Der Ausbau hakt, spontanes ad hoc Laden wird teurer und die heute digital sichergestellte Preistransparenz geht mit den Kartenlesegeräten verloren.“

165 Millionen Euro an Zusatzkosten

Zudem werde der Ausbau der Ladeinfrastruktur damit unnötig teuer. Der Verband beziffert die Kosten für die Kartenleser auf 165 Millionen Euro – bei einem Fördervolumen von 500 Millionen Euro, das die Bundesregierung für den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereitstellen will. Die zusätzlichen Kosten – so befürchtet Andreae – werden dann auf den Ladestrom umgelegt.

Deshalb fordert der Verband, zur ursprünglichen Lösung zurückzukehren und auch webbasierten Bezahlmethoden zuzulassen. Schützenhilfe bekommt der BDEW hier vom Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) und vom Verband der Automobilindustrie (VDA). Schließlich habe der Fahrer eines Elektroautos heutzutage ohnehin immer ein Smartphone dabei, über das er bezahlen könne. (su)

Zum Weiterlesen:

Schnellladestationen: Standorte sind wichtiger als Subventionen

Tipp: Verpflichtende Installation von Ladesäulen mit Mieterstrom kombinieren

Has to be baut 500 Schnellladesäulen an Tankstellen von Aral auf