Das Bundesverkehrsministerium hat ein Programm zur Förderung der Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Kommunen aufgelegt. Der Unterschied zur bisherigen Förderung: Es wird die Installation von Ladesäulen unterstützt, die nicht öffentlich zugänglich sind. Die Abwicklung des Förderprogramms hat die KfW-Bank übernommen.
Flotten auf Elektroantrieb umrüsten
Damit will die Bundesregierung den Umstieg der Unternehmen und von Carsharinganbietern auf Elektromobilität unterstützen. Denn diese tun sich bisher schwer, ihren Fuhrpark entsprechend umzustellen, da sie die Ladesäulen entweder komplett selbst bezahlen oder öffentlich zugänglich machen mussten. Jetzt können sie mit finanzieller Unterstützung ausreichend Ladepunkte errichten, an denen ausschließlich die eigenen Flottenfahrzeuge oder die Fahrzeuge der Mitarbeiter aufgeladen werden. Damit sollen diese motiviert werden, auf Elektroautos umzusteigen.
Anträge können private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen stellen. Auch kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt.
70 Prozent Investitionszuschuss
Die KfW zahlt immerhin einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der Ladeinfrastruktur. Dazu gehören nicht nur die Anschaffung der Ladesäulen, sondern auch deren Montage und Anschluss. Die Förderung ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt beschränkt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass ausschließlich Ökostrom in die Akkus der Autor geladen wird. Diesen kann das Unternehmen entweder vor Ort selbst produzieren – etwa mit einer großen Solaranlage. Oder alternativ kann das Unternehmen einen entsprechenden Stromliefervertrag abschließen.
Ein Jahr Baufrist
Unternehmen können die Förderung über das Zuschussportal der KfW beantragen. Kommunen stellen Ihren Antrag für einen Investitionszuschuss vor dem Beginn der Anschaffung der Ladesäulen direkt bei der KfW. Nachdem die KfW den Antrag bestätigt hat, muss die Ladeinfrastruktur innerhalb von zwölf Monaten aufgebaut und angeschlossen sein. Weitere Informationen und eine Liste der förderfähigen Ladestationen finden Sie auf der Internetseite der KfW. Dort sind die Föderprogramme für Unternehmen und Kommunen separat aufgelistet. (su)
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