Eine aktuelle Analyse des Umweltbundesamtes verdeutlicht die Reformbedürftigkeit des Ökostrommarktes hierzulande. Es fehle an Transparenz für die Verbraucher. 90 Prozent der Herkunftsnachweise stammen demnach aus Wasserkraft – die meisten aus Norwegen.
Eine vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte Untersuchung des Marktes für Herkunftsnachweise zeigt generell ein funktionierenden Markt von Angebot und Nachfrage. So weit, so gut. Allerdings gebe es für die Nachfrageseite keine kostenlos verfügbare Transparenz über Preise und Preisbildungsmechanismen, wie sie vom Spotmarkt für Strom bekannt seien, urteilt das UBA. Dabei diene die skandinavische Wasserkraft als Basisprodukt: „Deren Preise schwankten im Jahr 2018 wetterbedingt für die Lieferjahre 2019 und 2020 zwischen 0,5 Euro und knapp 2,5 Euro pro Megawattstunde. Gegen Ende des Jahres und im weiteren Verlauf des Jahres 2019 hat sich deren Preis auf deutlich unter einen Euro reduziert“, erklären die Autoren der Studie. Für Nachweise aus Neuanlagen betrugen die Preise demnach bis zu vier Euro.
Die in Deutschland verwendeten Nachweise stammen seit 2013 annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft. Im Jahr 2017 nahm der Anteil aus Wasserkraft zugunsten anderer Energieträger wie Onshore-Windkraft und Biomasse leicht ab.
Mehr Zertifikate nachgefragt
Laut der Marktanalyse ist der Bedarf an Ökostromzertifikaten zwischen 2013 und 2017 um gut 23 Prozent gestiegen und umfasste dann eine Strommenge von fast 100 Milliarden Kilowattstunden. Der Ökoenergieanbieter Naturstrom sieht daher eine grundsätzliche Reformbedürftigkeit der Rahmenbedingungen im Ökostrommarkt. „Für den Gesamtmarkt muss man allerdings sagen, dass viele der dort als Ökostrom angepriesenen Tarife die Energiewende kaum voranbringen“, remümiert Oliver Hummel mit Blick auf die UBA-Analyse. Er ist für die Strombelieferung zuständiger Vorstand bei Naturstrom.
Durch diese Art der Zertifikats-Ökostromprodukte werde kein einziges Ökokraftwerk in Deutschland zusätzlich gebaut, sagt Hummel. „Die Ökostromkennzeichnung muss dringend reformiert werden: Die bisherige Darstellung sagt durch den pauschalen Ausweis des EEG-Anteils im Strommix von über 50 Prozent so gut wie nichts über den konkreten Stromeinkauf des Energieversorgers aus.“ (N. Petersen)
Die Marktanalyse Ökostrom II des Umweltbundesamtes kann hier eingesehen werden.
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