Der Schweizer Bundesrat hat die Kürzung der Förderung von Solaranlagen beschlossen. Der Grundbetrag zur Einmalvergütung sinkt um fast 30 Prozent und die Einspeisevergütung geht um zehn Prozent zurück.
Die Schweizer Regierung hat die Absenkung der Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen zum 1. April 2020 beschlossen. Diese sogenannte Einmalvergütung (EIV) bekommen Beitreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt regulär als Förderung ihrer Anlage. So soll nach dem Willen des Bundesrats der Grundbetrag für die EIV von bisher 1.400 auf 1.000 Franken pro Anlage zurückgefahren werden. Das ist eine Kürzung um fast 30 Prozent. Die Regierung stützt ihre Entscheidung auf die angeblich im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent gesunkenen Anlagenpreisen.
Leistungsbezogene Unterstützung bleibt unverändert
Immerhin wurde der Leistungsbezogene Teil der EIV unverändert gelassen. So bekommen die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt weiterhin 340 Franken pro Kilowatt installierter Leistung. Für Generatoren mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt gibt es einen Zuschuss in Höhe von 300 Franken pro Kilowatt Leistung.
Der Branchenverband Swissolar reagiert mit Unverständnis auf diese irrwitzige Berechnung. Denn abgesehen davon, dass zwischen neun Prozent niedrigeren Anlagenkosten und 30 Prozent geringerer Unterstützung eine riesige Lücke klafft, sind nach Angaben von Swissolar die Anlagenkosten gar nicht gesunken. Denn die Modulpreise seien seit Jahresbeginn stabil oder sogar gestiegen.
Größere Anlagen im Blick
Die Beschränkung auf die Kürzung des Grundbetrags hat aber laut Swissolar auch einen Anreiz, die Anlagen nicht allzu klein zu bauen. Derzeit werden die Generatoren vor allem auf den Eigenverbrauch hin dimensioniert. Mit einem geringeren Grundbetrag sinkt der Anteil der Förderung, der sich auf die Gesamtanlage bezieht gegenüber der leistungsbezogenen Förderung. Dadurch ist es in Zukunft besser, auf eine höhere Unterstützung durch größere Leistung zu setzen.
Swissolar fordert Bürokratieabbau
Zudem hat Swissolar vor der weiteren Ansenkung der EIV eine Vernehmlassung eingefordert, die den bürokratischen Aufwand beim Bau von Solaranlagen verringern soll. Denn allein für die Bewilligung und die vorgeschriebenen Kontrollen müssen die Planer und Installateure acht bis zwölf Stunden pro Anlage aufwenden. Der Branchenverband hat dazu bereits einige Vorschläge auf den Tisch gelegt. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf einen Grundbuchauszug bei der Anmeldung der Anlage oder dass eine Planvorlagepflicht erst gilt, wenn die Anlage direkt ins Mittelspannungsnetz einspeist. Außerdem sollte der Messaufwand bei bei Mieterstromanlagen sinke. Swissolar setzt sich hier dafür ein, dass eine einfache Überschussmessung bei solchen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch ausreicht.
Einspeisetarif sinkt
Betreiber von Generatoren mit einer Leistung zwischen 100 Kilowatt und 50 Megawatt können zwischen EIV und kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) wählen. Doch auch die Tarife für die KEV sollen um einen auf neun Rappen pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms sinken. Auch das ist eine Absenkung um immerhin zehn Prozent. (su)
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