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BNetzA: Bei Netzengpässen Ökostrom nutzen statt abregeln

An der öffentlichen Konsultation haben sich laut BNetzA insgesamt 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen beteiligt. „Wir haben nun den Teilnehmerkreis für „Nutzen statt Abregeln“ festgelegt. Damit bereiten wir den Weg, dass erneuerbarer Strom genutzt werden kann, der ansonsten abgeregelt würde“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Dieses Instrument sei jedoch kein Ersatz für einen möglichst schnellen und bedarfsgerechten Netzausbau, betont Müller.

Ziel: Nutzen statt Abregeln von Ökostrom

Derzeit müssen Ökostromanlagen zu manchen Zeiten abgeregelt werden, da der Strom nicht verbraucht oder abtransportiert werden kann. Betroffen sind zum Beispiel Windkraftanlagen in Engpassregionen, deren Turbinen angehalten werden müssen, obwohl der Wind weht. Das betrifft aber auch Solarparks in einigen Regionen gerade in Süddeutschland. Mit der Festlegung schafft die Bundesnetzagentur in sogenannten Entlastungsregionen einen Anreiz, diesen Strom stattdessen zu nutzen. So wird statt einer Abregelung erneuerbarer Strom nutzbar gemacht.

Voraussetzung ist, dass eine zusätzliche Stromnachfrage besteht, die eine entlastende Wirkung im Netz hat. Das Instrument dient also dazu, vorübergehende Netzengpässe zu reduzieren. Es ersetzt nicht den bedarfsgerechten Netzausbau. Die Festlegung zu „Nutzen statt Abregeln 2.0“ stützt sich auf Paragraph 13k (Absatz 3 Satz 3) im Energiewirtschaftsgesetz. Die Bundesnetzagentur legt drei Segmente fest, bei denen sie unter bestimmten Voraussetzungen von einer zusätzlichen Stromnachfrage ausgeht: Ersatz fossiler Wärmeerzeugung durch elektrische Wärmeerzeugung, der Einsatz netzgekoppelter Speicher und neu zu errichtende Elektrolyseure und Großwärmepumpen.

Wie geht’s weiter? Der Fahrplan

Zunächst starten die vier Übertragungsnetzbetreiber TenneT, Amprion, 50Hertz und TransnetBW am 1. Oktober 2024 in eine zweijährige Erprobungsphase. In dieser wenden die vier Übertragungsnetzbetreiber ein vereinfachtes pauschaliertes Zuteilungsverfahren an. Parallel dazu wird ein (wettbewerbliches) Ausschreibungsverfahren entwickelt, das in den Folgejahren zur Anwendung kommen wird. Ab April 2025 können dann auch die Verteilnetzbetreiber das Instrument anwenden. (nhp)

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