Nach der ersten Lesung im Bundestag in der vergangenen Woche erging nun ein Arbeitsauftrag an die zuständigen Ausschüsse. In diesen wird jetzt erst die Arbeit an einem Entwurf für die Gesetzes-Novelle aufgenommen. „Die Genehmigungsprozesse für ebenerdig errichtete Photovoltaik-, Solarthermie- und Speicherprojekte sollten beschleunigt werden, wie das bei anderen Energietechnologien bereits geplant oder der Fall ist“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar).
Booster für Großspeicher
Der Verband entfielt Großbatteriespeicher sowie Agri-PV und solare Freiflächenanlagen gemäß Paragraph 35 BauGB zu bevorzugen. „Ihre Projektentwicklung werde aufgrund der Ortsgebundenheit zu Wärmenetzen und langwierigen Genehmigungsprozessen jedoch massiv erschwert und verzögert“, moniert der BSW-Chef. Im Falle einer Beseitigung regulatorischer Hürden könnten Stadtwerke, Genossenschaften und andere Wärmenetzbetreiber deutlich mehr Anlagen realisieren, ist er überzeugt. Nach einer Analyse des Hamburg-Instituts im Auftrag des BSW-Solar ließen sich die Genehmigungsprozesse mit Hilfe einer Privilegierung um ein bis zwei Jahre verkürzen. Im besten Fall würde dies nach Einschätzung des BSW-Solar die Planungsprozesse halbieren.
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Die Schaffung nötiger Flexibilitäten im Strommarkt, insbesondere durch einen stärkeren Ausbau von Batteriespeichern, sei von entscheidender Bedeutung für die Transformation zu einem von erneuerbaren Energien dominierten Stromsystem. Dafür brauche es nun einen Ausbaubooster für Großbatteriespeicher, fordert Körnig. Groß-Batteriespeicher sollten daher ebenfalls im BauGB baurechtlich privilegiert werden.
Photovoltaikanlagen und Agri-PV
Bei der Photovoltaik ist nach Auffassung des BSW Solar eine Teilprivilegierung für bestimmte Anwendungsfälle sinnvoll. Insbesondere Agri-PV-Anlagen, die eine Kombination aus Landwirtschaft und solaren Freiflächenanlagen ermöglichen, sollten nach Paragraph 35 Absatz 1 im BauGB bevorzugt werden. Der doppelte Nutzen liegt auf der Hand.
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Auch der Bau von solaren Freiflächenanlagen bis zu einer Leistung von einem Megawatt sollte demnach privilegiert werden. Es gelte, eine unverhältnismäßige Bürokratie zu vermeiden. In der Folge werde nicht die Vielfalt der Akteure beim Solarzubau gestärkt und die kommunale Verwaltung durch den Wegfall planungsrechtlicher Prozesse effektiv entlastet, meint der BSW. (nhp)
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