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Bundestag: Förderung von Solarstrom verbessert

Photovoltaikanlagen werden sie wirtschaftlich wieder attraktiver. Wer sich eine Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Das hat der Bundestag beschlossen. Gewinne von sechs Prozent pro Jahr sind bei vorsichtiger Kalkulation weiterhin möglich.

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Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Es gilt: Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Stroms, desto höher der Gewinn. Eine weitere Neuerung sind Anlagen zur reinen Volleinspeisung, die noch höhere Vergütung erhalten. Zudem winken steuerliche Vereinfachungen.

Vergütungssätze angepasst

Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung wurde von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstrom erhöht. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent jetzt 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, Degression genannt, wurde vorerst bis 2024 ausgesetzt. Danach beträgt sie ein Prozent alle sechs Monate.

Eigenverbrauch wird lukrativer

Zwar wurden die Anlagentechnik und ihre Installation in den vergangenen Monaten teurer. Jedoch hat sich die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Anlagen mit zehn Kilowatt installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt.

Eine Kilowattstunde Solarstrom kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversorger dagegen rund 31 Cent netto. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei zehn Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch noch lukrativer.

Voll einspeisende Anlagen gesondert gefördert

Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Sonnenstrom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit jeweils unterschiedlicher Vergütung: für Volleinspeisung und teilweisem Eigenverbrauch.

Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13 Cent. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es 10,9 Cent pro Kilowattstunde für die über zehn Kilowatt hinausgehende Leistung.

Neues Flexi-Modell lässt den Betreibern die Wahl

Interessant ist das neue Flexi-Modell: Die Eigentümer der Anlagen können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa der Stromverbrauch durch eine Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich unter Umständen der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung.

Das neue EEG 2023 erlaubt es zudem, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden: eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine Fünf-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich zehn Kilowatt zur Volleinspeisung installieren.

Diese Anlage könnte später zum Eigenverbrauch umdeklariert werden. Allerdings brauchen die beiden Anlagenteile jeweils eigene Zähler, um die verschiedenen Energiemengen mit dem Netzbetreiber abzurechnen.

Steuerliche Vereinfachungen sollen kommen

Die Abgeordneten haben damit begonnen, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Beispielsweise sollen zukünftig die Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden dürfen, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht.

Noch ist allerdings unklar, wann die für die nächste Novelle geplante Regelung in Kraft treten wird. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt.

Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um Liebhaberei handelt. Die Gewinne müssten nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der vereinfachte Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt muss der Netzbetreiber nicht mehr mit eigenem Personal anwesend sein, es reichen Elektrofachleute. (HS)

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