Das Parlament des österreichischen Bundeslandes Burgenland schwächt die Restriktionen für Solarparks weiter ab. Ursprünglich hatte die Regierung in Eisenstadt im neuen Raumplanungsgesetz vorgesehen, Solarparks nur noch auf Flächen gebaut werden dürfen, die in der Verfügungsgewalt des Landes sind. Von dieser Regelung hat die Regierung schon Abstand genommen, nachdem klar wurde, dass sie verfassungswidrig ist.
Kalkulierbare Lösung gefunden
Zusätzlich erhebt die Landesregierung eine Abgabe, die die Betreiber eines neuen Solarparks zur Hälfte nach Eisenstadt und zur anderen Hälfte an die Kommune überweisen müssen, in deren Einzugsgebiet die Fläche liegt. Das Parlament hat jetzt die Höhe dieser geplanten Landesabgabe gesetzlich gedeckelt. „Mit dem nun vorliegenden Beschluss des Raumplanungsgesetzes und der Deckelung der Höhe der Landesabgabe, wurde eine transparente und kalkulierbare Lösung für Projektentwickler geschaffen“, erklärt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von Photovoltaic Austria. „Uns hat die vorgesehene, undefinierte Abgabe Bauchschmerzen bereitet.“ Mit der Entscheidung des Parlaments ist jetzt eine mögliche Willkür bei der Abgabe genauso wie die ursprünglich geplante Einschränkung auf eine 100prozentige Landesgesellschaft abgewendet und Klarheit geschaffen.
Abgabe wird per Verordnung festgelegt
Die Landesabgabe fällt für Freiflächenanlagen mit einer Größe ab 35 Quadratmeter nach deren Fertigstellung an. Die Anlagenbetreiber müssen dann jedes Jahr maximal 700 Euro pro Hektar genutzter Fläche abgeben. Die tatsächliche Höhe der Abgabe wird allerdings per Verordnung festgelegt und kann demnach auch niedriger ausfallen, aber auf keinen Fall höher. „Wichtig ist nun, dass die noch ausständige Zonierung für die benötigten Flächen umgehend folgt, um nicht weiter wertvolle Zeit im Ausbau der Photovoltaik im Land der Sonne zu verlieren“, betont Paierl. Denn noch immer ist festgelegt, dass die Solarparks nur auf Flächen stehen dürfen, die von der Regierung in Eisenstadt dafür freigegeben sind. (su)
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