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DUH sieht Etappensieg für nachhaltige Investitionen

In einem neuen Rechtsgutachten macht die DUH deutlich, dass die Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als nachhaltige Investitionen ohnehin gegen die EU-Taxonomie-Verordnung verstößt. Anfang Juli entscheidet das EU-Parlament in einer Plenarabstimmung final darüber, ob dem Vorschlag der EU- Kommission nun stattgegeben wird oder ob dieser abgelehnt wird.

„Nachhaltige Investments müssen als solche erkennbar sein, sonst verliert das Finanzlabel jegliche Glaubwürdigkeit“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. Die Öffnung der Taxonomie für fossiles Gas und Atomkraft sei angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine besonders verantwortungslos, denn sie zementiere die Abhängigkeit Europas von Energieimporten und mache die Energieversorgung unsicherer statt unabhängiger. „Wie unser Rechtsgutachten nachweist, ist der Vorschlag der EU-Kommission auch gar nicht mit der EU-Taxonomie-Verordnung vereinbar, betont Müller-Kraenner.

Neuer Kompromissvorschlag zur Abstimmung

Zudem wurde vor gut zwei Wochen der Reformvorschlag für den Emissionshandel vom Europaparlament mehrheitlich abgelehnt. Nun soll ein neuer Kompromissvorschlag am Mittwoch zur Abstimmung gelangen. Demnach soll der Reduktionsfaktor bei mehr als 63 Prozent liegen und der lineare jährliche Reduktionsfaktor 2024 bei 4,4 liegen, ab 2029 dann bei 4,6 Prozent gegenüber den bislang vorgeschlagenen 4,5 Prozent. Dieser liegt derzeit noch bei 2,2 Prozent. Die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten soll in den Jahren 2027 bis 2032 auslaufen. (nhp)

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