Seit dem 30. Juli 2022 sind die ersten Neuregelungen in Kraft, die der Bundestag mit der jüngsten EEG-Novelle beschlossen hat. So gilt jetzt der Grundsatz, dass die Nutzung von erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorfahrt. „Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden“, betont Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. „Wir müssen so schnell wie möglich unser Energiesystem umstellen, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energien. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern. Ab heute greift der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen“, erklärt er.
Vergütungssätze für Neuanlagen steigen
Zudem steigen die Vergütungssätze für neue Photovoltaikanlagen – zumindest wenn der Strom komplett eingespeist wird. Dann können die neuen Betreiber immerhin bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde bekommen, wenn der Generator bis zu zehn Kilowatt leistet. Für Anlagen bis 100 Kilowatt gibt es noch 11,3 Cent pro Kilowattstunde. Bis 300 Kilowatt liegt dann die Vergütung bei 9,4 Cent pro Kilowattstunde. „Das sendet ein klares Signal in den Markt und gibt der Solarenergie einen entscheidenden Schub“, erwartet Habeck. „Wir müssen alle beherzt und konsequent den Erneuerbaren Ausbau vorantreiben.“
Höhe des Eigenverbrauchs wird wichtiger
Für die neuen Investoren, die sich für den Eigenverbrauch entscheiden, stehen allerdings geringere Vergütungssätze an. Denn sie bekommen nur bis zu 8,6 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie in eine Anlage mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt investieren. Für größere Eigenverbrauchsanlagen bis 40 Kilowatt Leistung gibt es sogar nur 7,5 Cent pro Kilowattstunde und bis 750 Kilowatt liegt die Vergütung bei 6,2 Cent pro Kilowattstunde – angesichts derzeit drastisch steigender Energiepreise aber trotzdem eine lohnende Investition. Klar ist aber auch, dass hier die Menge des selbst verbrauchten Solarstroms relevanter wird.
Neuregelungen für den Netzanschluss
Ebenfalls seit dem 30. Juli gelten die neuen Regelungen für den Netzanschluss. So wurden die Verfahren gestrafft und die Netzbetreiber zu mehr Transparenz verpflichtet, wie die Anschlussanträge bearbeitet werden und welche Kosten auf die Anlagenbetreiber für den Netzanschluss zukommen. Zudem können die Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt jetzt ans Netz auch ohne Anwesenheit des Netzbetreibers angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber die Informationen zum Netzanschluss nicht fristgerecht übermittelt.
Gespräche mit Brüssel laufen schon
Die restlichen Neuregelungen der EEG-Novelle treten zum Jahreswechsel in Kraft. Alle Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung, wie das Bundeswirtschaftsministerium klar stellt. Hierzu sei das Ministerium mit der EU-Kommission in guten und konstruktiven Gesprächen. Diese Gespräche seien früh angestoßen worden und daher bereits weit fortgeschritten. (su)