Die Solarkunden in Österreich können seit diesem Jahr mit kräftigen Steuersenkungen rechnen. Denn Die Umsatzsteuer ist beim Kauf neuer Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowattstunden gestrichen. Was bedeutet das konkret? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Welche Leistungen sind tatsächlich von der Steuer befreit? Die Antworten auf diese Fragen hat der Bundesverband PV Austria zusammen mit den Elektrotechnikexperten der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in einer neu veröffentlichten Broschüre beantwortet.
Großes Interesse bei den Investoren
Dass die Steuerbefreiung tatsächlich wirkt, hat sich auch in einem Webinar zu Thema Steuerbefreiung von Solaranlagen gezeigt. Im Rahmen dieser gemeinsamen Veranstaltung von PV Austria und der Bundesinnung der Elektrotechniker hat ein Steuerexperte aus dem Bundesfinanzministerium über die Vorteile und die konkreten Einzelheiten und die richtige Anwendung der Regelungen informiert. Immerhin 1.600 Teilnehmer waren dabei.
Preis reduziert sich effektiv um 16,6 Prozent
Der enorme Andrang sowie die rege Diskussion zeige, wie wichtig der Nullsteuersatz auf Photovoltaikanlagen für Branche und Endkunden sei. Noch nie war es so einfach, eine Solaranlage gefördert zu bekommen. Denn bereits auf der Rechnung entfällt die 20-prozentige Umsatzsteuer. Das entspricht einer effektiven Preisreduktion von 16,6 Prozent. „Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche“, betont Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Gutes Solarjahr erwartet
Denn damit werde seit diesem Jahr der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage deutlich vereinfacht und verkürzt. „Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20-prozentige Umsatzsteuer“, sagt Vera Immitzer. Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker, ergänzt: „Das große Interesse lässt ein sehr starkes Photovoltaikjahr erwarten. Als Branchenvertretung unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe dabei umfassend. Dass die Solarunternehmen sich akribisch auf eine unkomplizierte Abwicklung vorbereiten, haben die vielen Fragen gezeigt. Unsere Betriebe nehmen das Motto ‚Null Prozent Steuer, null Prozent Bürokratie‘ wirklich ernst.“
Die Broschüre zur Umsatzsteuerbefreiung hält PV Austria zum Download bereit. Auf der Webseite des Verbandes finden Sie noch weitere Informationen und Quellen zu diesem Thema. (su)
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