Wie PV Austria unter Berufung auf die österreichische Abwicklungsstelle für die Ökostromförderung (Oemag) mitteilt, wird das Budget für die nächste Förderrunde für kleine Solaranlagen verdreifacht. Statt wie bisher 20 Millionen Euro werden dann 60 Millionen Euro für die Investitionsförderung für Solargeneratoren mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt geben.
Zweite Runde beginnt am 21. Juni
Damit reagiert die Bundesregierung auf die starke Nachfrage nach einer Förderung in diesem Anlagensegment. Nach Angaben der Oemag waren die 40 Millionen Euro, die für die erste Förderrunde dieses Jahres zur Verfügung standen, innerhalb von neun Minuten nach Start reserviert. Antragsteller, die in dieser ersten Runde nicht zum Zuge gekommen sind, können ihre Daten einfach in der nächsten Runde übernehmen. Sie müssen dafür allerdings ein neues Ticket nach Start der nächsten Förderrunde ziehen. Diese beginnt am 21. Juni 2022 um 17 Uhr.
Fördermittel vorgezogen
Die höheren Fördermittel für die zweite Runde werden aber nur aus den nachfolgenden Calls vorgezogen. Diese waren mit 30 beziehungsweise 20 Millionen Euro dotiert. Abzüglich der 40 Millionen, die in der zweiten Runde vergeben werden, bleiben für die restlichen beiden Förderungen in diesem Jahr dann jeweils nur fünf Millionen Euro übrig. PV Austria hat aber schon Rücksprache mit dem zuständigen Klimaschutzministerium gehalten. Demnach könnte es weitere Fördergelder geben, wenn die für die zweite Runde bereitgestellten Mittel genauso schnell vergeben werden, wie in der erste Runde, teilt der Verband mit. Allerdings plädiert die Solarbranche hier für eine Kontinuität der Förderung.
Antragszeitpunkt ist einziges Kriterium
Dies wäre in diesem Segment auch möglich, da die Anträge nach Eingang gereiht werden, also keine weiteren Kriterien zu beachten sind. Beim Investitionszuschuss für größere Anlagen geht dies nicht, da diese nach Förderbedarf gereiht werden. Das heißt, Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch benötigen weniger Fördermittel als Generatoren mit hoher Einspeisung. Deshalb werden erstere bei der Reihung bevorzugt. Nur bei gleichen Förderbedarf wird der Zeitpunkt der Antragstellung als zweites Kriterium herangezogen. (su)
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