Wie der österreichische Bundesverband PV Austria mitteilt, plant Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler, die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen in der Alpenrepublik abzuschaffen. Dieses Ansinnen sollte jetzt schnell und vor allem unkompliziert umgesetzt werden, appelliert PV Austria und die Bundesinnung der Elektrotechniker an die Politik. So könnte auch in diesem Jahr wieder ein Rekodzubau von Solaranlagen erreicht werden und sich die frustrierende Fördersituation entspannen.
Paierl: „Ein Längst überfälliger Schritt“
Die beiden Verbände gehen davon aus, dass die von Leonore Gewessler angesprochene Streichung der Mehrwertsteuer auf die Anschaffung einer Photovoltaikanlage eine große und unbürokratische Abhilfe bei der aktuell herausfordernden Fördersituation bei privaten Anlagen sein könnte. „Die Bundesinnung fordert diese Maßnahme zwar bereits seit Jahren. Dass es nun so weit sein könnte, ist eine positive Entwicklung in Richtung Bürokratieabbau für alle Bürger und Bürgerinnen und vor allem für das Elektrogewerbe, das in den meisten Fällen die Förderabwicklung übernimmt“, sagt Andreas Wirth, Bundesinnungsmeister. „Die Streichung der Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen ist ein längst überfälliger Schritt“, ergänzt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. „Andere EU-Länder wie Deutschland gingen den Schritt der Mehrwertsteueranpassung bereits und dies wird positiv angenommen. Es wird Zeit, dass Österreich hier auch reagiert und diesen einfachen Hebel bewegt.“
Beide Vertreter appellieren an die Verantwortlichen der Politik und hier vor allem an Finanzminister Magnus Brunner, den Vorschlag der Mehrwertsteueranpassung ernsthaft zu prüfen, um bei den Endkunden, den österreichischen Elektrotechnikern und der Förderstelle für spürbare Entlastungen zu sorgen.
In anderen Ländern schon Realität
Dass Mehrwertsteuersätze als Instrument fungieren könnten, ist nicht neu. Die beiden Verbandsvertreter erinnern an eine entsprechende Absenkung während der Coronakrise, um Umsatzrückgänge in einigen Bereichen abzufedern. Zudem herrschen in Österreich unterschiedliche Steuersätze auf unterschiedliche Güter. Es sei deshalb schon länger kaum nachvolziehbar, warum eine Anlage zur Sonnenstromerzeugung hier nicht bereits eine Ausnahme darstelle oder zumindest mit einem niedrigeren Satz besteuert werde. Zudem gibt die EU-Kommission den Mitgliedsländern im Rahmen der Anpassung der Mehrwertsteuerrichtlinie am 3. Juni 2022 die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer zu befreien. (su)