Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für Photovoltaikanlagen auf der Freiflächenanlage in Kooperation mit Dänemark gestartet. Erstmalig können neben Photovoltaikanlagen in Deutschland auch Projekte in Dänemark teilnehmen.
„Mit dieser europaweit ersten grenzüberschreitenden Ausschreibung senden wir ein wichtiges Signal und machen deutlich, dass Deutschland bereit ist, bei der Förderung der erneuerbaren Energien eng mit seinen europäischen Nachbarn zu kooperieren“, sagt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Die gewonnenen Erfahrungen mit Dänemark sollen künftig bei weiteren Kooperationen mit anderen europäischen Partnerländern helfen.
Im Rahmen der nun bekannt gegebenen Ausschreibung können Gebote für Photovoltaikanlagen mit Standort in Dänemark oder Deutschland abgegeben werden. Entscheidend für die Zuschlagserteilung ist die Gebotshöhe, unabhängig vom Standort der Anlagen. Die Zahlungen an die Anlagen richten sich in Dänemark und in Deutschland grundsätzlich nach dem deutschen Erneuerbaren-Energien-Gesetz, der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung und den Festlegungen in der Kooperationsvereinbarung.
Informationen zur Ausschreibung
Investoren können ihre Gebote für diese Ausschreibung bis zum 23. November 2016 bei der Bundesnetzagentur abgeben. Geboten wird auf den Vergütungswert pro Kilowattstunde für eine Anlage. Für diesen Gebotstermin beträgt die maximale Anlagengröße zehn Megawatt, das Höchstgebot 11,09 Cent pro Kilowattstunde und das Ausschreibungsvolumen 50 Megawatt. Die Bundesnetzagentur hat auch für diese Ausschreibung eigene Formularvorgaben entwickelt.
Diese Ausschreibung tritt ergänzend neben die reguläre nächste nationale Ausschreibungsrunde, für die bis zum 1. Dezember 2016 Gebote für Photovoltaikanlagen in Deutschland abgegeben werden können. Die beiden Ausschreibungen laufen daher parallel. (nhp)