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Schweiz: Ab kommendem Jahr gelten neue Regeln für Solaranlagen

Die Regeln für die Schweizer Betreiber von Photovoltaikanlagen werden sich in den nächsten beiden Jahren ändern. Denn mit der Abstimmung am 19. Juni 2024 wurde das neue Stromgesetz mit einer Mehrheit von 69 Prozent der Schweizer Bürger angenommen. Am 20. November 2024 hat der Bundesrat auch die ersten Durchführungsverordnungen verabschiedet. Wieland Hinz, Fachreferent für erneuerbare Energien beim Schweizer Bundesamt für Energie (BFE) hat diese schon am Vortag auf der diesjährigen Herbstkonferenz von Swissolar, dem Solar Update 2024, in Bern vorgestellt.

Neue Regeln treten zum Jahreswechsel in Kraft

Die Verordnungen werden in zwei Paketen beschlossen. Das erste, jetzt beschlossene Paket tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Hier geht es unter anderem und die Neuregelung der Förderungen, die Stärkung des Zubaus für den Winterstrom, die Regelungen für die virtuellen Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV). Für das zweite Paket sind die Regelungen vorgesehen, die eine gewisse Übergangsfrist brauchen. Hier geht es dann um die Abnahmepflicht von Solarstrom, die neue Möglichkeit der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) inklusive der Netznutzungsentgelte, die Neuregelungen beim Messwesen und die Vergütung von Flexibilitäten.

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Bonus für Solarparkplätze und Solarfassaden

Im kommenden Jahr können sich Investoren in neue Solaranlagen aber zunächst einmal über höhere Vergütungen freuen. So wird es einen Bonus zur Einmalvergütung für solare Parkplatzüberdachungen in Höhe von 250 Franken pro Kilowatt installierter Leistung geben. Voraussetzung ist, dass die Leistung der Solarcarports mindestens 100 Kilowatt beträgt.

Außerdem wird der Bonus für Solarfassaden erhöht. Die zusätzliche Förderung für Anlagen mit einer Neigung von mindestens 75 Grad steigt von 100 auf 200 Franken pro Kilowatt bei freistehenden Anlagen. Sind diese in Gebäude integriert, gibt steigt der sogenannte Neigungswinkelbonus von 150 auf 400 Franken pro Kilowatt.

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Investitionszuschüsse sinken

Wieland Hinz weißt allerdings darauf hin, dass die Einmalvergütung zum 1. April 2025 turnusgemäß sinkt. Für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt gibt es dann noch 360 Franken pro Kilowatt – statt bisher 380 Franken. Ist die Anlage in die Gebäudehülle integriert, sinkt der Investitionszuschuss von 420 auf 400 Franken pro Kilowatt. Dafür gibt es hier aber dann den höheren Neigungswinkelbonus, wenn die Anlage in die Fassade integriert wird.

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Bei Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt sinkt die Einmalvergütung von 270 auf 250 Franken pro Kilowatt. „Dieses Thema ist nicht besonders kontrovers und wird wohl so kommen“, weiß Wieland Hinz. „Dafür kehr die kostendeckende Einspeisevergütung – KEV – in Form einer Marktprämie zurück.“

Ausschreibungen von Marktprämien geplant

Konkret geht es hier um die Einführung von Ausschreibungen von gleitenden Marktprämien für den produzierten Solarstrom. Das bedeutet, der eingespeiste Strom wird am Markt verkauft und der Bund füllt die Differenz zwischen Verkaufserlös und zugesicherter Vergütung auf. Wir der Strom zu einem Preis über dieser zugesicherten Vergütung verkauft, muss der Anlagenbetreiber die Differenz an den Bund zurückzahlen. Bei den Auktionen gewinnen – wie in den anderen Ländern auch üblich – die niedrigsten Gebote. Dabei gibt es aber noch Boni für Anlagen mit einem Neigungswimkel von über 75 Grad in Höhe von einem Rappen pro Kilowattstunde, für solare Parkplatzüberdachungen in Höhe von 2,2 Rappen pro Kilowattstunde und für Anlagen hoch in den Alpen in Höhe von 0,7 Rappen pro Kilowattstunde.

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Strom in verschiedene Gebäude liefern

Außerdem wird im kommenden Jahr das virtuelle Zählermodell für die gemeinschaftlich betriebenen Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern (ZEV) möglich. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen wird die Anschlussleitung bis zum Netzanschluss des Grundstücks nutzbar. Damit wird der Eigenverbrauch über verschiedene Gebäude auf einem Grundstück möglich, so diese den gleichen Netzanschluss nutzen. Außerdem dürfen die ZEV die Zähler des Verteilnetzbetreibers jetzt nutzen und müssen keine eigenen Zähler mehr verbauen. Diese Zähler sind dann auch die Schnittstelle zur virtuellen ZEV.

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Eigenverbrauch erhöhen

David Stickelberger, Leiter für Markt und Politik bei Swissolar, sieht in diesen Regelungen für die virtuellen ZEV eine große Chance. „Denn dann wird es möglich, größere Gebiete einzubeziehen und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu kombinieren. Das wiederum erhöht den Eigenverbrauch“, erklärt er auf dem Solar Update 2024 mit Blick auf die erwarteten Regelungen.

Denn der Eigenverbrauch sei weiterhin der Schlüssel für die Wirtschaftlichkeit der Solaranlagen, betont David Stickelberger. Je höher dieser ist, desto rentabler ist der Generator. „Man muss mit dem Eigenverbrauch spielen“, rät er den Installateuren und Betreibern der Solaranlagen. (su)