Die Betreiber von Photovoltaikanlagen in der Schweiz können von ihren Verteilnetzbetreibern eine höhere Vergütung für ihren eingespeisten Überschussstrom erwarten. Dies teilt die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom mit. Hintergrund sind die gestiegenen Beschaffungspreise für Strom.
Stromkosten steigen
Auf diesen Beschaffungspreisen und auf den Gestehungskosten der Erzeugungsanlagen, die die Netzbetreiber selbst im Portfolio haben, basiert die Berechnung der Einspeisevergütung – die Elcom spricht hier von der Rückliefervergütung. „Wenn der Bezug gleichwertiger Elektrizität bei Dritten teurer wird, dürfte die Rückliefervergütung steigen“, schreibt die Elcom in einer aktuellen Mitteilung, die sich mit den Fragen rund um die steigenden Stromkosten in der Schweiz beschäftigt.
Elcom schlichtet bei Streitigkeiten
Sollten sich die Betreiber von neuen Solaranlagen nicht mit den Netzbetreibern über eine höhere Einspeisevergütung einigen, können diese sich an die Elcom wenden. Diese entscheidet bei Streitigkeiten über die anfängliche Rückliefervergütung.
Forderung nach höherer Vergütung kundtun
Auch Betreiber von Bestandsanlagen haben Chancen auf eine höheren Tarif. Sie müssen aber dem Netzbetreiber gegenüber erklären, dass sie den aktuellen Tarif nicht mehr akzeptieren. Dies müssen sie auch nachweisen können – etwa wenn sie die Erklärung schriftlich abgeben. Dann müssen sie mit dem Netzbetreiber über eine Anpassung verhandeln. „Können sich die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung nicht einigen, ist im Einzelfall zu klären, ob diese Streitigkeit in die Zuständigkeit der Elcom oder der Zivilgerichte fällt“, erklärt die Elektrizitätskommission. Sie verweist auf Artikel 62 Absatz 3 und 4 des Energiegesetzes. Entscheidend ist dabei unter anderem, ob es sich um eine Anlage eines einzelnen Betreibers handelt oder um einen Zusammenschluss mehrerer Eigenverbraucher. (su)
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